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Bundesanwaltschaft klagt Leonora M. wegen IS-Mitgliedschaft an

Foto: dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe  – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Leonora M. (21) aus Sangerhausen in Sachsen-Anhalt wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) erhoben.

Die Frau sei hinreichend verdächtig, sich in drei Fällen als Mitglied im IS beteiligt zu haben, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Auch werden ihr Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zur Last gelegt.

Die junge Frau soll 2015 im Alter von 15 Jahren über die Türkei nach Syrien gereist sein. Kurz nach ihrer Einreise in das Gebiet des IS sei die Angeklagte in die Terrororganisation aufgenommen worden, so die Bundesanwaltschaft. Dort heiratete sie den Leipziger IS-Terroristen Martin L. Sie war seine Drittfrau.

Bis 2017 habe sie im syrischen Raqqa gelebt und ihren Ehemann unter anderem bei Menschenhandel unterstützt. Dieser soll unter anderem Ende Juni 2015 eine 33-jährige Jesidin als Sklavin „gekauft“ haben, um diese mit ihren beiden Kleinkindern gewinnbringend weiter zu veräußern. Leonora M. stellte sich schließlich Ende Januar 2019 kurdischen Einheiten, nachdem sie zuvor aufgrund der weitreichenden Gebietsverluste des IS in Syrien umhergezogen war.

Bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland am 20. Dezember 2020 war sie in verschiedenen Flüchtlingslagern. Sie wurde bei ihrer Einreise festgenommen und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls und ihrer Freilassung (unter Auflagen) am 8. Januar 2021 in Untersuchungshaft. (dts Nachrichtenagentur/red)

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