- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

BUND erstattet Anzeige gegen Landesbetrieb Mobilität: „Illegaler Kahlschlag für 2. Rheinbrücke“

Mehrere Hektar Wald wurden in Berg abgeholzt. Foto: BUND [1]

Mehrere Hektar Wald wurden in Berg abgeholzt.
Foto: BUND

Berg – Im Januar 2016 kam es zu einem Kahlschlag mit anschließender Stockrodung auf 5 bis 6 Hektar Fläche im ehemaligen Militärlager Berg im Forstrevier Bienwald.

Dagegen hat jetzt der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Anzeige erstattet.

Veranlasst habe den Kahlschlag der Landesbetrieb Mobilität (LBM), gegen den sich die Anzeige richtet.
Die bei Berg durch den LBM kahlgeräumte Fläche entspreche mehr als sieben Fußballfeldern, so der BUND.

Die Forstverwaltung habe den LBM beim Erörterungstermin am 9. Dezember vergangenen Jahres in Wörth mehrfach darauf hingewiesen, dass die von der Straßenverwaltung im Wald geplanten Ausgleichsmaßnahmen einer weiteren Abstimmung mit der Forstverwaltung sowie einer Genehmigung bedürften, so Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer.

„Damit hätten sich die zuständigen Mitarbeiter des LBM veranlasst sehen müssen, sich vor einer Inanspruchnahme der Fläche (in welcher Form auch immer) mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen und zumindest vor Beginn der Maßnahme eine Abstimmung mit der Forstverwaltung zu suchen“, so Weinrebe.

Da dies nicht erfolgt sei, spreche dies für ein „zumindest fahrlässiges, möglicherweise aber auch vorsätzliches Verhalten der entsprechenden Amtsträger“.

Von dem nun durchgeführten Kahlschlag, der eine weitaus gravierende Veränderung der Waldfläche darstelle, sei damals noch gar nicht die Rede gewesen.

Für die BUND Kreisgruppe Südpfalz und den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein sei es dringend geboten, wegen des Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen.

Auch seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung werde diese Auffassung geteilt: Per Pressemitteilung bekräftigte Forstministerin Ulrike Höfken am 29. Januar 2016, dass Kahlschläge über 0,5 Hektar in Rheinland-Pfalz nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich verboten seien und in jedem Fall verfolgt würden.  (red)

Print Friendly, PDF & Email [2]