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Bund dringt ab 4. November auf drastische Corona-Maßnahmen

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Bundesregierung dringt auf drastische Einschränkungen in Deutschland für fast den gesamten November, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch.

Demnach sollen vom 4. November an befristet bis Ende November die Bürger angehalten werden, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sei daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden entsprechend sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.

Alle Bürger sollen aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Dies soll im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge gelten.

„Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, planen Bund und Länder.

Alle Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung sollen geschlossen werden. Dazu werden in dem Entwurf mit Stand später Dienstagabend Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios aufgezählt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen würden geschlossen. Davon ausgenommen sei – wie im Frühjahr in der ersten Corona-Welle – die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen nach den Vorarbeiten von Kanzleramt und Staatskanzleien der Länder bis Ende November geschlossen werden, um den dramatischen Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen.

Medizinisch notwendige Behandlungen etwa für Physiotherapien sollen möglich bleiben. Friseursalons sollen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.

Ebenso sollen Supermärkte unter Auflagen zur Versorgung der Bürger offen bleiben. „Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält“, heißt es nach Informationen der Funke-Zeitungen in der Beschlussvorlage. (dts Nachrichtenagentur)

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