
Symbolbild: Pfalz-Express
Ludwigshafen. Am Dienstagmorgen (25.08.2026, gegen 9:30 Uhr), ging per Fax eine anonyme Bombendrohung bei der Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen in der Mottstraße ein.
Das Gebäude wurde daraufhin von der Polizei mit Unterstützung von Sprengstoffspürhunden durchsucht. Es konnten aber keine gefährlichen Substanzen festgestellt werden.
Experten des Landeskriminalamtes analysierten das Schreiben. Nach deren Einschätzung ist nicht von einer ernsthaften Drohung auszugehen. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt nun wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat.
Die Polizei: „Anonyme Drohungen sind grundsätzlich geeignet, erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung hervorzurufen. Bombendrohungen stellen eine Straftat dar und werden entsprechend rechtlich geahndet. Zudem können für polizeiliche Einsatzmaßnahmen erhebliche Kosten entstehen“.