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BND-Gesetz soll nach Urteil geändert werden

BND-Zentrale.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskanzleramt plant eine Änderung des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, das die Übermittlung von Daten durch Nachrichtendienste an Polizei und Justiz begrenzt. Außerdem soll der BND besser vor Spionen geschützt werden.

Datenübermittlung soll strenger geregelt werden

Das Verfassungsgericht hatte im September 2022 entschieden, dass die bisherigen Regelungen zur Datenübermittlung zu weit gehen und gegen das Grundgesetz verstoßen. Das betrifft auch den BND, der bisher auf die Regelungen des Verfassungsschutzes verwiesen hat. Mit der Gesetzesänderung soll der BND eigene Vorgaben für die Datenübermittlung bekommen, die enger gefasst sind.

Spionageabwehr soll verstärkt werden

Das Kanzleramt reagiert auch auf einen Fall von Verrat im BND, der im vergangenen Jahr aufgedeckt wurde. Ein mutmaßlicher Doppelagent soll für einen russischen Geheimdienst spioniert haben. Um solche Fälle zu vermeiden, soll der BND verdachtsunabhängige Kontrollen von Personen, Taschen und Fahrzeugen in seinen Dienststellen durchführen können. Auch private Geräte von BND-Mitarbeitern sollen bei Verdacht kontrolliert werden können. (dts Nachrichtenagentur/red)

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