
Björn Höcke. Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Die im Mai und Juli letzten Jahres gegen Björn Höcke ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat Höckes Revisionen verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Das Landgericht Halle (Saale) hatte Thüringens AfD-Landeschef in zwei Verfahren zu Geldstrafe von 100 und 130 Tagessätzen verurteilt – insgesamt knapp 30.000 Euro.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Höcke 2021 als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung für die Bundestagswahl in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ benutzt, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich dabei um eine solche der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelte und deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke hatte dieses Wissen vor Gericht bestritten.
Im zweiten Verfahren war Höcke angeklagt, weil er 2023 als Redner an einer öffentlichen Veranstaltung der AfD in einer Gaststätte in Gera hatte er die Parole erneut angedeutet und vom Publikum vollenden lassen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs seien keinen Rechtsfehler zu erkennen.
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