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Bestens informiert: Wozu dient die Risikolebensversicherung?

[1]Wer seine engsten Angehörigen bei seinem eigenen Ableben vor dem finanziellen Fiasko bewahren möchte, sollte sich mit einer Risikolebensversicherung befassen.

Vor allem für Familien, Darlehensnehmer oder wirtschaftlich voneinander abhängige Personen ist diese Versicherungsform besonders empfehlenswert. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung oder auch zur Rentenversicherung kann diese Versicherungsform allerdings nicht zur Altersvorsorge genutzt werden.

Risikolebensversicherung: Interessant als Hinterbliebenen-Vorsorge und als Kredit-Absicherung

Da eine Risikolebensversicherung lediglich der reinen Todesfallabsicherung dient, wird die Versicherungssumme – im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung – bei Ablauf der Versicherung dabei nicht ausgezahlt. Die vertraglich fixierte Versicherungssumme wird nur fällig, sofern auch tatsächlich der Versicherungsfall eintritt.

Daher ist die Risikolebensversicherung ausschließlich als Hinterbliebenen-Vorsorge sowie als Kredit-Absicherung geeignet und eignet sich nicht dazu, Vermögen zu bilden bzw. Geld anzusparen. Der Zweck einer Versicherung dieser Art bestimmt quasi die Höhe der Versicherungssumme. Eine Faustregel besagt, dass im Hinblick auf die Hinterbliebenen-Vorsorge die Versicherungssumme etwa das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens des Versicherungsnehmers bzw. des Hauptversorgers betragen sollte.

Geht es demgegenüber vorzugsweise um die Kredit-Absicherung, sollte grundsätzlich die jeweilige Kredithöhe den Maßstab für die Versicherungssumme bilden.

Drei verschiedene Formen der Risikolebensversicherung können gewählt werden

Dabei werden im Bereich der Risikolebensversicherung insgesamt drei verschiedene Formen unterschieden:

Die klassische Risikolebensversicherung

  • Verstirbt der Hauptverdiener einer Familie, stehen die Hinterbliebenen oftmals ohne finanzielle Grundsicherung da. Eine Kapitallebensversicherung kann hier nur im begrenzten Umfang helfen. Demgegenüber garantiert die klassische Risikolebensversicherung erst einmal die benötigte finanzielle Absicherung. Die auszuzahlende Summe wird bei Versicherungsabschluss vom Versicherungsnehmer bestimmt.

Die verbundene Risikolebensversicherung

  • Hier können sich wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen wie Ehepaare, Familienmitglieder oder auch Geschäftspartner, die beim Todesfall die Hinterbliebenen des Verstorbenen auszahlen müssen, explizit schützen.

Die fallende Risikolebensversicherung (Restschuldversicherung)

  • Diese Variante, die für Kredit- bzw. Darlehensnehmer absolut empfehlenswert ist, definiert sich als Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer fallenden Auszahlungs- bzw. Todesfallsumme. Dabei nimmt im Laufe der Zeit die Versicherungssumme im Hinblick auf die stetig geringer werdende Restschuld ab. Dieser Versicherungstyp ist aus diesem Grund auch günstiger als die klassische Risikolebensversicherung.

Inzwischen können erwirtschaftete Überschüsse auch in Fonds angelegt werden

Egal, welche Form der Risikolebensversicherung gewählt wurde, die eingezahlten Beiträge werden in der Regel bei Auslaufen des Vertrags auf keinen Fall zurückgezahlt bzw. erstattet. Diesbezüglich besteht der Beitrag einer klassischen Risikolebensversicherung aus einem Kostenanteil zur Deckung der Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen sowie aus einem Risikoanteil für den Fall eines eintretenden Versicherungsfalls. Zum Ende der Vertragslaufzeit sind beide Beitragsanteile aufgebraucht.

Inzwischen gibt es allerdings auch Produkte auf dem Markt, bei denen erwirtschaftete Überschüsse in Fonds angelegt werden können. Die mögliche Ablaufleistung am Versicherungsende ist dann steuerfrei, da laut des § 20 Abs. 1 Nr. 6 ESTG Erträge dieser Art nicht zu den Einkommen bzw. Einkünften aus Kapitalvermögen zählen. Zudem kann eine Risikolebensversicherung mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kombiniert werden.

Vorteile: Von steuerfreien Versicherungssummen bis zu den Kündigungsmöglichkeiten

Mehrere Vorteile können Versicherungen dieser Art generieren. Bei einer Risikolebensversicherung bestimmt der Versicherte grundsätzlich selbst die Höhe der Raten und dadurch auch die Höhe der Versicherungssumme. Zudem erhalten die Begünstigten bzw. die Hinterbliebenen, sofern es sich um Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner handelt, die Versicherungssumme im Todesfall des Versicherten grundsätzlich steuerfrei.

Da die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen gelten, sind auch diese bis zu einem gewissen Betrag steuerlich absetzbar (§ 10 EStG). Gekündigt werden kann eine Risikolebensversicherung immer nach Ablauf eines Versicherungsjahres. Eine Kündigung mit einmonatiger Frist bei unterjährlicher Zahlungsweise kann prinzipiell zum jeweils nächsten Beitragszahlungsabschnitt realisieren. In beiden Fällen ist es bei vorzeitiger Kündigung oftmals möglich die Zahlung eines Rückkaufwerts zu vereinbaren.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Risikolebensversicherung umfassend die Hinterbliebenen schützt und das finanzielle Risiko minimiert. Insbesondere für junge Familien, Alleinerziehende und Kreditnehmer ist diese Versicherungsform attraktiv respektive empfehlenswert.

Hier können Sie sich weiter informieren:

http://www.sueddeutsche.de/geld/risikolebensversicherung-wichtig-und-guenstig-1.182442 [2]

https://www.allianz.de/risikolebensversicherung/test/index.html [3]

http://www.gdv.de/verbraucherinformationen/lebensversicherung-und-altersvorsorge/ [4]

 

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