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Bericht: Ermittler hatten Kamera vor Haustür von CSD-Attentäter

Tatfahrzeug.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Sicherheitsbehörden haben den mutmaßlichen Attentäter des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) offenbar bis kurz vor der Tat überwacht.

Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten Ermittler des Berliner Landeskriminalamts (LKA) eine verdeckte Kamera am Hauseingang des als Gefährder eingestuften Abdul B. installiert.

Die Kamera soll am Samstagabend um 20.58 Uhr aufgezeichnet haben, wie der 22-Jährige seine Wohnung verließ. Wenig später soll er mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren sein. Eine Frau kam dabei ums Leben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

Als Hochrisikoperson eingestuft

Dem Bericht zufolge war Abdul B. bereits Wochen vor dem Anschlag vom Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts (BKA) als „Hochrisikoperson“ eingestuft worden. Der Berliner Islamist galt seit Januar 2026 offiziell als Gefährder.

Sein Mobiltelefon und seine Internetkommunikation wurden überwacht, außerdem beobachteten ihn zeitweise Observationsteams. Nachdem diese zunächst keine Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Attentat festgestellt hatten, wurde die persönliche Überwachung wegen fehlender Auffälligkeiten und begrenzter Ressourcen zurückgefahren. Die technischen Überwachungsmaßnahmen, darunter die Kamera vor seiner Wohnung, blieben jedoch bestehen.

Warnungen im Terrorabwehrzentrum

Laut den Recherchen wurde Abdul B. mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besprochen. Sicherheitsbehörden sahen aufgrund seiner Radikalisierung, seiner versuchten Ausreise zum „Islamischen Staat“ und seiner kriminellen Vorgeschichte eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte.

Trotz dieser Einschätzung kam der 22-Jährige im Mai 2026 aus der Untersuchungshaft frei. Das zuständige Gericht verwies auf die bereits verbüßte Haftzeit und die Möglichkeit einer sogenannten Vorbewährung unter strengen Auflagen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Berufung ein.

Polizeieinsatz wegen Spielzeugwaffe

Anfang Juli löste Abdul B. laut Bericht erneut einen Polizeieinsatz aus. Überwachungsmaßnahmen hatten ergeben, dass er einen pistolenähnlichen Gegenstand am Hosenbund trug. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich dieser jedoch als Spielzeugwaffe heraus.

Keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne

Die Recherchen zeichnen das Bild eines den Behörden bekannten und intensiv beobachteten Islamisten. Hinweise auf die konkrete Vorbereitung des Anschlags hätten die Ermittler jedoch bis zuletzt nicht erhalten. (dts Nachrichtenagentur / red)

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