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Barley: Wohnungsverkäufer sollen für Makler bezahlen

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Wer einen Makler beauftragt, soll ihn künftig auch beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien bezahlen. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will damit die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den hierzulande hohen Erwerbsnebenkosten entlasten. „Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren. Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat“, sagte Barley der „Süddeutschen Zeitung“.

In Deutschland wechseln nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts jedes Jahr 500.000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen sind dabei Makler beteiligt – mit einer Provision von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme. Bei einer 400.000 Euro teuren Immobilie sind das schon knapp 30.000 Euro.

Gerade in den Regionen mit großer Wohnungsnot sei es aber üblich, dass die Provision allein vom Käufer gezahlt werde, so Barley. Die Käufer seien in einer „faktischen Zwangslage“, heißt es in dem Entwurf. Für Barley ist deshalb klar: Der bewährte Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“ müsse auch bei Immobilienkäufen gelten.

Das Bestellerprinzip gilt bereits bei Mietverträgen. Seit 1. Juni 2015 müssen nicht mehr die Mieter, sondern die Vermieter für die Maklercourtage aufkommen, sofern sie den Vermittler eingeschaltet haben. Wird dieses Verfahren nun auf den Erwerb von Wohnimmobilien übertragen, dürfte dies das Geschäft der Makler beeinträchtigen.

Das Justizministerium rechnet damit, dass die Einnahmen der Makler aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen werden. Zusätzlich seien durch sinkende Provisionen geringere Einnahmen zu erwarten. Für die Käufer ergäben sich hingegen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro.

Innenministerium weist Barley-Vorstoß zurück

Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) lehnt den Vorstoß von Barley ab. „Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage“, sagte Marco Wanderwitz (CDU), parlamentarischer Staatssekretär für Bauen, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es gibt eine Vielzahl denkbarer Instrumente zur Senkung der Erwerbskosten, die wirksamer wären“, fügte Wanderwitz hinzu. Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die Senkung der Grunderwerbsteuer.

Grüne unterstützen Gesetzesänderung bei Maklergebühren

Die Grünen im Bundestag unterstützen den Gesetzesentwurf. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Abkassieren der Makler begrenzt“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.  „Dadurch würden die meisten Käuferinnen und Käufer um einen fünfstelligen Betrag und den größten Teil ihrer Kaufnebenkosten beim Wohnungskauf entlastet.“

Die Grünen-Fraktionschefin begrüßt, dass Barley „jetzt unseren Gesetzesentwurf vom Herbst aufgegriffen hat“. Allerdings hofft die Oppositionspolitikerin, dass die SPD den Kurs auch verfolgt und nicht vor ihrem Koalitionspartner einknicken werde. „Statt immer wieder die Senkung der Grunderwerbsteuer ins Gespräch zu bringen, sollte auch die Union endlich die kartellähnliche Stellung der Makler in den meisten Wohnungsmärkten beenden“, sagte Göring-Eckardt.  (dts Nachrichtenagentur/red)

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