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BAMF lehnt Asylantrag von Clan-Chef Miri ab

Foto: dts Nachrichtenagentur

Nürnberg  – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Asylantrag des Schwerkriminellen Ibrahim Miri abgelehnt.

Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Ibrahim Miri gilt als Kopf des berüchtigten Miri-Clans. Er war nach seiner im Sommer mit großem Aufwand betriebenen Abschiebung in der vergangenen Woche in Bremen aufgetaucht.

Dort hatte er in der BAMF-Außenstelle einen Asylantrag gestellt, da er sich im Libanon verfolgt sehe. Weil er trotz der gegen ihn verhängten mehrjährigen Wiedereinreisesperre nach Deutschland gekommen war, war gegen ihn anschließend Abschiebehaft verhängt worden. Wie es nun im Fall genau weitergeht, ist noch unklar.

„Der Bescheid wurde heute Vormittag zugestellt und ist sofort vollziehbar. Die Behörden bereiten derzeit die Abschiebung des Betroffenen vor“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei einem Pressestatement am Freitagmittag in Berlin.

Seehofer weiter. „Der Betroffene hat die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des BAMF und gegen den sofortigen Vollzug einzulegen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Einzelheiten des Verfahrens zur Stunde keine Aussagen treffen möchte. Vor allem auch deshalb, weil heute am Spätnachmittag zur dieser Angelegenheit noch eine Debatte im Deutschen Bundestag stattfinden wird. Ich möchte mich bedanken beim Innensenator Herrn Mäurer aus Bremen für die vorzügliche Zusammenarbeit zwischen ihm und meinem Hause. Darauf möchte ich hinweisen. Als Bundesinnenminister ist es meine Pflicht, auf erkannte Defizite und Mängel zu reagieren, damit die Akzeptanz der Bevölkerung für unsere Rechtsordnung und insbesondere für unser Asylsystem langfristig erhalten bleibt. Dieser Fall Miri zeigt, dass unser freiheitliches Rechtssystem in diesem Bereich anfällig für Missbrauch ist. Der Fall zeigt aber auch, dass der Schutz der EU-Außengrenzen derzeit unbefriedigend ist. Ich habe deshalb eine Verstärkung der Polizeikontrollen an unseren Binnengrenzen angeordnet. Das heißt, Personen mit Wiedereinreisesperre werden an allen deutschen Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen. Der Bundespolizeipräsident hat mich darüber unterrichtet, dass diese Maßnahmen bereits im vollen Umfang laufen und eingeleitet sind. Wir haben bisher sechs Fälle, drei mit Zurück und drei in Bearbeitung. Ich werde zudem in Kürze einen Gesetzgebungsvorschlag nächste Woche vorlegen, der es ermöglicht, dass Personen mit Einreiseverbot künftig während der Dauer ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzungen in Haft genommen werden können. Also entweder die direkte Abweisung an der Grenze oder bei erfolgter Einreise während des Asylverfahrens in Haft. Die schnelle und richtige Entscheidung des BAMF zeigt, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist. Und wir werden auch in der Zukunft, das sage ich an die deutsche Öffentlichkeit, alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann. Ich bitte nochmal um Verständnis, dass ich mich auf diese Erklärung in diesem Moment beschränke im Hinblick auf den Respekt vorm Parlament, wo wir heute Nachmittag den Fall auch im Detail noch diskutieren werden.“

(dts Nachrichtenagentur/red)

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