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Bad Dürkheim: Tödliche Verwechslung? Mann erschießt seinen Besucher

Symbolbild: Pfalz-Express

Bad Dürkheim – Ein 41-Jähriger wollte offenbar einen Bekannten besuchen und wurde erschossen: Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat gegen einen 43-Jährigen Anklage wegen Totschlags erhoben.

Er soll den Besucher am 31. Juli 2026 in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim mit zwei Schüssen tödlich verletzt haben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann aus dem Landkreis Bad Kreuznach unangekündigt vorbeikam. Zwischen den beiden Männern hatte es zuvor keine Probleme gegeben. Der Angeschuldigte hatte allerdings mit anderen Personen verbalen Streit gehabt und an diesem Abend offenbar mit Besuch aus deren Umfeld gerechnet.

Verwechselte der Schütze seinen Besucher?

Als der 41-Jährige gegen 22.30 Uhr unvermittelt in der Wohnung erschien, soll der Angeschuldigte eine griffbereit liegende Schusswaffe genommen und zweimal auf ihn geschossen haben. Beide Schüsse trafen den Brustkorb und verletzten die rechte Lunge, die Speiseröhre, die Körperhauptschlagader und das linke Herz. Der Mann verblutete innerlich.

Zeugen fanden den Schwerverletzten und alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Rettungskräfte reanimierten ihn, doch er starb im Krankenhaus. Der mutmaßliche Schütze flüchtete noch vor dem Eintreffen der Polizei. Am 2. August 2026 gegen 3.30 Uhr wurde er auf einem Festival im Hunsrück festgenommen. Die Tatwaffe hatte er nicht bei sich. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen vor, mit Tötungsabsicht geschossen zu haben. Dass er seinen Besucher möglicherweise für jemand anderen hielt, ändert aus ihrer Sicht nichts an diesem Vorwurf: Entscheidend sei, dass er einen Menschen töten wollte und einen Menschen traf.

Warum die Anklage auf Totschlag lautet

Für eine Mordanklage ergaben die Ermittlungen dagegen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Insbesondere ließ sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend belegen, dass der Angeschuldigte heimtückisch handelte, also die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausnutzte.

Das Geschehen habe sich überraschend und innerhalb kürzester Zeit abgespielt. Deshalb sei ihm nicht nachzuweisen, dass er die Arglosigkeit des Besuchers überhaupt erkannte. Zudem könne er angenommen haben, die vermeintlich zum gegnerischen Umfeld gehörende Person rechne selbst mit einem Angriff durch ihn.

Eine Rechtfertigung für die Schüsse sieht die Staatsanwaltschaft dennoch nicht. Die vorausgegangenen Wortgefechte hätten keinen Anlass zu der Annahme gegeben, dass nun ohne vorherigen Wortwechsel ein unmittelbarer tätlicher Angriff bevorstand.

Das Landgericht Frankenthal muss jetzt entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

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