Donnerstag, 25. April 2024

Bad Dürkheim: Dreisten Unternehmer erwartet hohes Bußgeld

14. August 2020 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim

Quelle: ZVD

Bad Dürkheim. Beamte der ZVD Rheinpfalz führten in Zusammenarbeit mit Kollegen der Polizeiinspektion Bad Dürkheim am 13. August Kontrollen des gewerblichen Personenverkehrs in Bad Dürkheim durch.

Dabei stellten sie das Fahrzeug eines Personenbeförderungsunternehmens bei einer gewerblichen Fahrt fest, das bereits im Herbst 2019 die Konzession verloren hatte.

Dennoch, so zeigten erste Ermittlungen, führte der Unternehmer seinen Betrieb ungehindert fort. Zudem stellten die Ermittler fest, dass das zur Beförderung verwendete Fahrzeug weder zur Personenbeförderung zugelassen, noch zu diesem Zweck versichert ist.

Dennoch wurden sogar Krankentransporte damit regelmäßig durchgeführt. Als Strafe für dieses besonders dreisten Verhaltens kann die zuständige Verfolgungsbehörde Bußgelder bis zu 20.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.

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