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Aufregung um aufgelöste „Versammlung“ in Kandel: Fragen an die Kreisverwaltung

Politik- und Bündnisvertreter wollten Verbandsbürgermeister Volker Poß unterstützen.
Foto: Pfalz-Express/Licht

Kandel – Der Pfalz-Express hat zu dem Demonstrationsgeschehen 3. November in Kandel eine offizielle Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt.

Nach der Auflösung einer Solidaritätskundgebung am Haus von Verbandsbürgermeister Volker Poß (SPD) hatte es heftige Diskussionen auch in den sozialen Netzwerken gegeben.

Weiter wurde kritisiert, dass die Bescheide erst am späten Mittwochnachmittag (31.10. 2018) per E-Mail verschickt wurden. Da der Tag danach ein Feiertag war, habe man eine geänderte Versammlung nicht mehr innerhalb der gebotenen 48-Stunden-Frist anmelden können.

Der PEX fragte Kreisverwaltung:

1. Warum wurden die kleineren Kundgebungen außer Sicht-und Hörweite zum Ziel des Gegenprotests (Frauenbündnis Kandel) platziert?

Antwort der Kreisverwaltung: 

Wegen zeitlicher Überschneidungen und leicht zu überwindender räumlicher Abgrenzungen in der beengten örtlichen Situation bestand angesichts der derzeitig hochemotionalen Atmosphäre bei einem Zusammentreffen „gegnerischer“ Gruppen ersichtlich eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Der Versammlungsort „Marktplatz“ in Kandel war Bestandteil von drei zuvor angemeldeten Versammlungen mit anderer politischen Meinung. Die von Ihnen angesprochenen Versammlungen des Gegenprotestes konnten aus tatsächlichen Gründen nicht zu der vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort stattfinden, weil die benötigte öffentliche Fläche nicht zur Verfügung stand, da diese bereits von anderen Versammlungen in Anspruch genommen wurden.

Dieser Umstand begründete eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, weshalb die Versammlungsorte geändert werden mussten (vom Marktplatz ans „Plätzel“ bzw. vom Marktplatz zum Parkplatz ehemaliges Finanzamt).

Für das „Plätzel“ gab es bereits eine Anmeldung des Veranstalters „Omas gegen Rechts“, sodass sich die Zusammenlegung der beiden Mahnwachen förmlich anbot. Die Verlegung bzw. Festlegung des Versammlungsortes war gegenüber Verbot und Auflösung das mildeste Mittel um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Mit drei Versammlungen auf dem Marktplatz war dessen Kapazitätsgrenze erreicht. Denn für sämtliche Versammlungen muss ein ordnungsgemäßer und störungsfreier Ablauf, z. B. in Gestalt der akustischen Wahrnehmbarkeit von Redebeiträgen gewährleistet werden.

Dies ist schon bei einer Anzahl von drei Versammlungen nur möglich bei enger kooperativer Abstimmung unter den jeweiligen Versammlungsleitern, welche regelmäßig nur bei Vertretern gleicher politischer Gesinnung zu erwarten ist. Eine vierte bzw. fünfte Versammlung von Vertretern des Gegenprotestes auf dem Marktplatz war daher nicht realisierbar.

Allen weiteren angemeldeten Versammlungen waren von vornherein nicht an Standorten entlang der Aufzugsstrecke des Frauenbündnisses vorgesehen.

2. Warum wurden keine Auflagen gemacht, um die Demo-Route des „Frauenbündnisses Kandel“ vom Anwesen von Verbandsbürgermeister Volker Poß fernzuhalten?

Antwort der Kreisverwaltung: 

Gegen die Aufzugsstrecke wurde seitens der Versammlungsbehörde, des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel und der eingesetzten Sicherheitskräfte, keine Bedenken erhoben. Auch im Rahmen der am Morgen des 03.11. stattgefundenen polizeilichen Einsatzbesprechung, an der Herr Bürgermeister Poß persönlich teilgenommen hat, äußerte dieser keine Bedenken bezüglich der ursprünglich geplanten Aufzugsstrecke des Frauenbündnisses Kandel.

3. Warum wurden die Plätze und Routen so spät bekannt gegeben, dass eine Änderung wegen des Feiertags nicht mehr möglich war?

Antwort der Kreisverwaltung: 

Da insgesamt 17 Versammlungsanmeldungen bearbeitet werden mussten, war die Bekanntgabe nicht früher möglich. Eine absichtliche Verzögerung gab es unsererseits nicht.

4. War ein Mitarbeiter der Versammlungsbehörde involviert an der Auflösung der Gruppe an/auf Herrn Poß´ Grundstück?

Antwort der Kreisverwaltung: 

Weder ein Verbot noch eine Auflösung wurden seitens der Versammlungsbehörde ausgesprochen. Herr Bürgermeister Poß hat auf eigene Veranlassung die Veranstaltung aufgelöst.

5. Weshalb war der Mitarbeiter vor Ort (Ecke Goethestraße/Landauer Straße)?

Antwort der Kreisverwaltung: 

Zur versammlungsrechtlichen Sachverhaltsaufklärung hat die Polizei die Versammlungsbehörde an das Anwesen von Herrn Bürgermeister Poß gebeten, nachdem dort eine größere Menschenansammlung u.a. vor dem Grundstück, entlang einer angemeldeten Aufzugsstrecke, festgestellt worden war.

Die Mitarbeiter hatten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung nach dem Versammlungsgesetz die Situation vor Ort zu bewerten.

Poß: „Keine Versammlung“

Bürgermeister Poß sagte auf Anfrage des Pfalz-Express, es habe sich nicht um eine „Versammlung“ gehandelt. Er sei schließlich kein Versammlungsleiter gewesen, sondern habe lediglich den Personen in seinem Hof angeboten, den Aufzug des „Frauenbündnisses Kandel“ von dort aus zu sehen.

Auch habe er keine „Versammlung aufgelöst“, sondern seine Bekannten gebeten, den Hof wieder zu verlassen (nachdem er Kenntnis von der Anzeige erhalten hatte, Anm.d.Red.). (cli)

Kommentare zu diesem Artikel werden nur veröffentlicht, wenn sie auf sachlicher Ebene formuliert sind; die Redaktion. 

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