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Armutsforscher: Hartz-IV-Sanktionen führen nicht auf „rechten Weg“

Christoph Butterwegge ist Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und Autor des Buchs „Armut in Deutschland“.
Foto: Wolfgang Schmidt

Berlin  – Unmittelbar vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher bezweifeln Experten den Sinn solcher Maßnahmen.

„Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsrechtlichen und -politischen Überlegungen folgt, stellt sich die Frage, wie zweckmäßig Sanktionen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts sind“, sagte der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik des Kaiserreichs habe sich überlebt. „Mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern eher das Gegenteil. Junge Menschen unter 25 Jahren führt man durch massiven Druck nicht etwa `auf den rechten Weg`, sondern veranlasst sie höchstens, sich zu überschulden oder mit Kleinkriminalität durchs Leben zu schlagen.“

Butterwegge kritisierte zudem, die Sanktionen hätten auch die soziale Ungleichheit i n Deutschland verschärft: „Überdurchschnittlich oft sind Menschen davon betroffen, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen, eines niedrigen Bildungsgrades und anderer Beeinträchtigungen nicht zur Wehr setzen können. Weniger sozial Benachteiligte wie Akademiker erheben häufig erfolgreich Widerspruch beim Jobcenter und klagen mit hohen Erfolgschancen gegen ihre Sanktionen.“

Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag in der Frage, ob die Jobcenter das zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum bei Hartz-IV-Beziehern wegen Pflichtverstößen mit pauschalen Sanktionen weiter minimieren dürfen.

Laut geltender Rechtslage können Hartz-IV-Leistungen bei „Pflichtverletzungen“ wie Verstößen gegen die Meldepflicht für drei Monate um 30 Prozent, bei Wiederholung um 60 Prozent gekürzt werden. Für Bezieher unter 25 Jahren gelten strengere Regeln bis zum Streichen jeder Unterstützung. (dts Nachrichtenagentur)

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