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Anstieg bei der Entfernung terroristischer Inhalte: Bundeskriminalamt und Bundesnetzagentur legen Jahresbericht 2024 vor

Symbolbild: Pfalz-Express

Die Bundesnetzagentur hat am 3. April 2025  ihren Transparenz- und Monitoringbericht für 2024 zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte in Deutschland veröffentlicht.

Ebenfalls verfügbar ist der Transparenzbericht des Bundeskriminalamts zur Anwendung der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) auf dessen Website.

Entfernungsanordnungen

Im Jahr 2024 erließ das Bundeskriminalamt insgesamt 482 Entfernungsanordnungen, um terroristische Inhalte von Hostingdiensten in Deutschland zu entfernen. Das ist ein erheblicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als lediglich 249 solcher Anordnungen ausgesprochen wurden.

Außerdem wurden elf Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden an deutsche Hostingdiensteanbieter weitergeleitet – neun mehr als 2023. Dieser Anstieg lässt sich dadurch erklären, dass immer mehr europäische Behörden im vergangenen Jahr aktiver bei der Umsetzung der europäischen TCO-Verordnung wurden. Diese verstärken ihre Suche nach terroristischen Inhalten im Netz. Der Großteil der Entfernungsanordnungen betraf jedoch ausländische Hostingdienste.

Erfüllt ein Hostingdienstanbieter eine Entfernungsanordnung nicht oder nicht fristgerecht, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren einleiten. Dies war im Jahr 2024 jedoch nicht notwendig.

Maßnahmen gegen terroristische Inhalte

Unternehmen, die mit terroristischen Online-Inhalten konfrontiert sind, sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um deren Verbreitung zu verhindern. Die Bundesnetzagentur überprüft, ob diese Maßnahmen wirksam und geeignet sind. 2024 wurden dank solcher Maßnahmen insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt. Gleichzeitig gingen 141 Beschwerden von Nutzern ein, die sich gegen die Entfernung ihrer Inhalte wandten. In 20 Fällen wurden diese Inhalte wiederhergestellt.

Hintergrund

Die TCO-VO soll dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen und verhindern, dass Hostingdienste für terroristische Zwecke missbraucht werden.

Die Berichte sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter diesem Link [1] sowie auf der Website des Bundeskriminalamts unter diesem Link [2] einsehbar

 

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