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Angebliche offene Rechnungen: Betrüger geben sich als Stadt Neustadt aus

Neustadter Rathaus mit Stadtverwaltung
Foto: Schädler

Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt warnt vor betrügerischen E-Mails, die aktuell insbesondere an Unternehmen und Organisationen versendet werden. Dabei geben sich die Täter als Mitarbeiter der Stadt Neustadt aus und erkundigen sich nach angeblich offenen Rechnungen.

Die betrügerischen E-Mails stammen nicht von den städtischen Mailservern, sondern verwenden unterschiedliche Absenderadressen und Namen, unter anderem:
„Stadt Neustadt rechnung@fkt-rechnung.com (Absendername: Cornelia Schulze)“, „Finn Schäfer info@buchhaltungsteam.eu (Absendername: Finn Schäfer)“, „Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße (Absendername: Finn Schäfer)“

Die Betrüger fordern in der Regel die Bestätigung offener Rechnungen ein und geben anschließend geänderte Kontodaten an. So soll erreicht werden, dass tatsächlich fällige Zahlungen auf fremde Konten überwiesen werden.

Ein Beispiel für den E-Mail-Inhalt lautet:

„Betreff: ausstehende Rechnung – Sehr geehrte Damen und Herren, Laut unserer Buchhaltung, haben wir zu diesem Zeitpunkt keine ausstehenden Rechnungen zu bezahlen. Bitte um Bestätigung, dass keine ausstehenden Rechnungen vorhanden sind.“

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße wurde nicht gehackt. Die betrügerischen E-Mails stammen ausschließlich von externen Quellen, die lediglich die offizielle Adresse der Stadt in der Signatur kopiert haben.

So sind echte E-Mails der Stadtverwaltung erkennbar:

1. Die Absenderadresse endet immer mit @neustadt.eu
2. Die E-Mail enthält fast immer eine Signatur mit einer Telefonnummer im Vorwahlbereich +49 6321
3. E-Mails der Stadtverwaltung enthalten niemals Links zu externen Dateihostern wie Dropbox, Google Drive, MediaFire, OneDrive, Yandex Disk oder ähnlichen Diensten.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, besonders wachsam zu sein. Verdächtige E-Mails sollten sorgfältig geprüft werden, bevor auf Forderungen reagiert wird oder gar Zahlungen vorgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte die entsprechende Abteilung der Stadtverwaltung kontaktiert werden.

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