
V.li.: Justizminister Philipp Fernis, Dr. Sandra Gitzel, Michael Goldschmidt.
Foto: Justizministerium RLP
Grünstadt – Am vergangenen Freitag hat Justizminister Philipp Fernis Dr. Sandra Gitzel offiziell als neue Direktorin des Amtsgerichts Grünstadt eingeführt. Sie tritt die Nachfolge von Michael Goldschmidt an, der in den Ruhestand verabschiedet wurde.
In seinem Grußwort betonte Fernis, dass ein Amtswechsel auch an einem kleineren Gericht von großer Bedeutung sei.
Er dankte Goldschmidt für seine langjährige Arbeit: Über elf Jahre habe er das Gericht geleitet, dabei nicht nur durch fachliche Kompetenz, sondern auch durch Humor, Kollegialität und Einsatzbereitschaft überzeugt. „Sie haben das Amtsgericht Grünstadt in hervorragendem Zustand an Frau Dr. Gitzel übergeben. Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Gesundheit und Freude“, sagte Fernis.
Hintergrundinformationen
Michael Goldschmidt, geboren 1960 in Hardheim, trat 1991 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Er war an verschiedenen Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal tätig und wurde 2013 zum Direktor des Amtsgerichts Grünstadt ernannt.
Dr. Sandra Gitzel, geboren 1979 in Bremen, trat 2008 in den Justizdienst ein und war an mehreren Amtsgerichten und am Landgericht Mainz tätig. Nach Stationen im Ministerium der Justiz und am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken kehrte sie 2024 nach Grünstadt zurück und wurde 2025 zur Direktorin ernannt.
Das Amtsgericht Grünstadt betreut rund 45.000 Bürger im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz). Die Richterinnen und Richter bearbeiten Zivil- und Strafsachen, Familiensachen, Vormundschaften, Zwangsvollstreckungen sowie Bußgeldverfahren. Das Gericht beschäftigt derzeit vier Richter, fünf Rechtspfleger, zehn Beamte, zwei Justizbeschäftigte, drei Wachtmeister und zwei Gerichtsvollzieher.
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen [6]