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Ampel macht mit Ende von harten Corona-Maßnahmen ernst – Gesetzentwurf steht

Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Ampel-Parteien SPD, FDP und Grüne haben sich verständigt, die epidemische Lage von nationaler Tragweite mit dem 25. November auslaufen zu lassen.

Geplant ist demnach aber nicht die Streichung des gesamten bisherigen Paragrafen 28a [1] (besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit), sondern nur einige Absätze, die besonders harte Maßnahmen beinhalten.

Mit Übergangsregelungen sollen Bundesländer aber auch nach dem Ende der Notlage weniger „eingriffsintensive Corona-Maßnahmen“ anordnen oder aufrechterhalten können. Das wären Abstandsgebote im öffentlichen Raum und öffentlich zugänglichen Innenräumen, Maskenpflicht, 3G-Regeln und Hygienekonzepte in bestimmten Bereichen – also etwa Kultureinrichtungen, Freizeitveranstaltungen, touristische Reisen, gastronomische Einrichtungen.

Für den Betrieb in Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen können Auflagen erteilt werden, die Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden in bestimmten Bereichen kann angeordnet werden, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.

Diese Übergangsregelungen sollen vorerst bis zum 20. März gelten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann. (red/dts Nachrichtenagentur)

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