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Altersfeststellung von jugendlichen Flüchtlingen im Landkreis Germersheim: 49 werden noch überprüft

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Symbolbild: dts nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Zum Sachstand der erneuten Altersüberprüfung [2] im Landkreis Germersheim gibt es von Landrat Dr. Fritz Brechtel einen ersten Zwischenbericht.

Demnach waren dem Landkreis am 22. Februar 82 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) zugewiesen.

Bisher gibt es bei den Altersüberprüfungen laut Kreisverwaltung folgende Änderungen: Bei vier umA wurden die Hilfen gemäß der Hilfeplanung regulär beendet (Hilfeplan-Ziel oder Höchstalter sind erreicht). Bei drei umA wurden die Hilfen aufgrund der Familienzusammenführung beendet.

Bei einem umA wurde die Hilfe beendet, weil er bei der erneuten sogenannten „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ zur Altersfeststellung seinen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige zurückgezogen hat. (Die Beendigung der Jugendhilfe mit 18 ist nicht zwangsläufig erforderlich. Junge Menschen haben Anspruch auf „Hilfen für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII, sofern Jugendhilfebedarf geltend gemacht werden kann, Anm. d.Red.)

Damit wird aktuell noch 74 umA Hilfe gewährt. Bei 25 dieser 74 umA wurde das Alter zweifelsfrei festgestellt, entweder durch vorliegende Ausweispapiere (19) oder durch medizinische Untersuchung (6).

Demnach bleiben von den ursprünglich 82 umA noch 49 Personen, die in den nächsten Wochen geprüft werden sollen. Zunächst wird erneut eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt, so die Kreisverwaltung. Ergeben sich Zweifel, können auch medizinische Methoden eingesetzt werden. (red)

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