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Alt und Vicente begrüßen Nein des EuGH zu Sprachtests für Ehepartner von Türken

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Türkische Ehepartner brauchen zum Nachzug keine Sprachkenntnisse mehr vorweisen.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Mainz – Integrationsministerin Irene Alt und der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Miguel Vicente, begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nachdem die deutschen Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken nicht rechtens sind. 

„Die bisherige Regelung hat es vielen Familien sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, zusammenzuleben. Mit dem heutigen Urteil wird dem besonderen Schutz der Familie Rechnung getragen“, erklärt Ministerin Alt. „Aus dem Ausland zuziehende Ehepartner müssen in der Regel ohnehin die in Deutschland angebotenen Integrationskurse besuchen.“

„Damit erübrigt sich die Forderung nach Sprachtests vor der Einreise“, betont der Integrationsbeauftragte des Landes, Miguel Vicente. „Das heutige Urteil sollte Anlass dafür sein, die Sprachtestregelung auch für andere Drittstaatsangehörige zu überdenken.“

Die Argumentation des Bundes, durch diese Regelung könnten Zwangsehen verhindert werden, habe sich bislang nicht nachweisen lassen, so Vicente.

Nach Auffassung des EuGH schränkt die geltende deutsche Regelung die mit der Türkei vereinbarte Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer aus der Türkei ein.

„Aufgrund des Fachkräftemangels, der sich aus dem demographischen Wandel ergibt, brauchen wir Zuwanderung nach Deutschland. Daher muss es unsere Aufgabe sein, unnötige Zuzugsbarrieren für qualifizierte Arbeitnehmer sowie ihre Familien abzubauen“ so Alt und Vicente.  (red)

 

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