
Kadaversuche mit Spezialisten und der Bundespolizei.
Foto (Archiv): Pfalz-Express / Licht
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach dem Fund eines Wildschweinkadavers mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Biblis, Hessen, hat das zuständige Veterinäramt verschiedene Restriktionszonen festgelegt. Diese Maßnahmen betreffen nun auch den Rhein-Pfalz-Kreis.
Festgelegte Zonen:
Infizierte Zone (Sperrzone II):
- Teile von Ludwigshafen (einschließlich BASF-Werksgelände, Ortslage Oppau und Stadtteil Edigheim)
- Bebaute Flächen in Frankenthal sowie östliche Freiflächen
- Gemeinden: Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim
Pufferzone (Sperrzone I):
- Bereiche von Ludwigshafen und Frankenthal außerhalb der infizierten Zone
- Gemeinden: Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip
Für diese Zonen gelten unterschiedliche Anordnungen zur Seuchenbekämpfung:
- Infizierte Zone (Sperrzone II): Die Allgemeinverfügung tritt am 6. August 2024 in Kraft und beinhaltet unter anderem:
- Eine Leinenpflicht für Hunde.
- Beschränkungen für Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die sich nur auf befestigten Wegen im Wald aufhalten dürfen.
- Ein Verbot für Veranstaltungen mit Schweinen, wie Messen oder Versteigerungen.
- Vorschriften zum Umgang mit Zäunen: Aufgestellte Zäune sind zu respektieren, und Durchlässe müssen geschlossen gehalten werden.
- Pufferzone (Sperrzone I): Die Maßnahmen, die am 7. August 2024 gelten, konzentrieren sich vor allem auf die Jagd und landwirtschaftliche Betriebe.
Die genauen Vorgaben und weiteren Details, wie etwa Regelungen zum Transport von Wildschweinen und Wildschweinfleisch, können auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises nachgelesen werden: www.rhein-pfalz-kreis.de [1].
Die ASP ist für Menschen ungefährlich, aber für Wild- und Hausschweine hoch ansteckend. Das Virus kann sich über Schuhe, Kleidung und andere Tiere verbreiten. Daher wird empfohlen, keine Lebensmittelreste in der Natur oder auf Rastplätzen zu entsorgen. Tote Wildschweine sind sofort dem Verwaltungsstab des Rhein-Pfalz-Kreises zu melden, ohne das Tier zu berühren. Der Kontakt erfolgt über die Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 sowie per E-Mail an stab@rheinpfalzkreis.de.
Der Verwaltungsstab des Rhein-Pfalz-Kreises koordiniert die Seuchenbekämpfung und steht für weitere Fragen zur Verfügung. Anfragen an das Veterinäramt oder die Kreisverwaltung sollten vermieden werden. (cli)
Geschäftszeiten des Verwaltungsstabs:
- Montag bis Donnerstag: 8-16 Uhr
- Freitag: 8-13 Uhr
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