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AfD wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet

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Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Alternative für Deutschland (AfD) wird nicht vom deutschen Inlandsgeheimdienst beobachtet. Das geht aus einer „Handelsblatt-Online“ vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck hervor.

Die AfD sei „kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und nach hiesiger Kenntnis auch nicht der Landesbehörden für Verfassungsschutz“, heißt es in dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Innenministerium, Günter Krings (CDU). „Eine Speicherung von Mitgliedern bzw. Funktionären der AfD im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Nadis erfolgt im Hinblick auf die Parteimitgliedschaft daher nicht.“

Damit ist nach Becks Einschätzung nicht ausgeschlossen, dass der Verfassungsschutz AfD-Politiker nicht wegen anderer Zusammenhänge im Visier hat. „Ich bin erstaunt, dass der Verfassungsschutz Stimmen aus der AfD, die sich fernab der Verfassung bewegen, nicht registriert“, sagte Beck.

Allerdings sei interessanter, was die Regierung nicht sage. „Im Hinblick auf die AfD-Mitgliedschaft speichert sie Mitglieder und Funktionäre bisher nicht in Nadis, im Hinblick auf andere Tatsachen womöglich schon.“

Nadis ist ein Datenverbund des Bundesamts und der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Konkret handelt es sich um eine Hinweisdatei. Sie dient zur Identifizierung einer Person, Organisation oder eines Sachverhaltes und dem Auffinden von Aktenfundstellen. Eine Speicherung im Nadis darf nur aufgrund der in den Verfassungsschutzgesetzen definierten gesetzlichen Regelungen erfolgen.  (dts Nachrichtenagentur)

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