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AfD Neustadt: Kritik an der offiziellen polizeilichen Kriminalstatistik

Symbolbild: Stadtansicht Neustadt an der Weinstraße
Foto: Pexels

Neustadt. Die AfD-Fraktion im Stadtrat Neustadt an der Weinstraße hat die Aussagekraft der offiziellen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kritisiert.

Auslöser war eine Anfrage der Fraktion aus dem Jahr 2025 zur Sicherheitslage in der Innenstadt und im Bahnhofsbereich.In ihrer Antwort verwies die Stadtverwaltung darauf, dass die Bewertung der Kriminalitätslage sowie die statistische Erfassung polizeilicher Einsätze ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei liegen.

Der Stadt lägen hierzu keine eigenen weitergehenden Erkenntnisse vor. Daraufhin griff die AfD das Thema mit einer Kleinen Anfrage im Landtag Rheinland-Pfalz auf. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/13604 vom 4. Dezember 2025) bestätigte das Innenministerium, dass Tatverdächtige mit doppelter Staatsangehörigkeit in der polizeilichen Kriminalstatistik ausschließlich als „deutsch“ erfasst werden, sofern sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Eine gesonderte Auswertung nach weiteren Staatsangehörigkeiten sei nicht möglich. Die AfD sieht darin eine strukturelle Verzerrung der Statistik. Martin Rössler, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Neustadt an der Weinstraße, erklärte: „Wenn Doppelstaatler oder Eingebürgerte pauschal als deutsche Tatverdächtige geführt werden, verliert die Kriminalstatistik erheblich an Aussagekraft.“

Nach Angaben der Landesregierung wurden im Jahr 2024 in Neustadt insgesamt 3.551 Straftaten registriert, was rechnerisch einem Durchschnitt von knapp zehn Straftaten pro Tag entspricht. Gleichzeitig wird Neustadt von Polizei und Verwaltung regelmäßig als eine der sichersten Städte der Pfalz bezeichnet.

Zudem wurden im Jahr 2024 neun Messerangriffe registriert, darunter auch Straftaten gegen das Leben. Eine belastbare migrationspolitische Einordnung der Täterstruktur sei jedoch aufgrund der genannten Erfassungspraxis nicht möglich, so die AfD.

Die Fraktion fordert mehr Transparenz bei der Kriminalstatistik sowie eine offene Debatte über deren Grenzen und methodische Einschränkungen.

Hinweis: Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bundesweit grundsätzlich nur die primäre Staatsangehörigkeit, wobei bei Mehrstaatigkeit die deutsche priorisiert wird. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen wird seit 2025 diskutiert oder umgesetzt, Mehrfachstaatsangehörigkeiten zusätzlich auszuwerten, um detailliertere Einblicke zu ermöglichen.

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