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AfD Kreis Germersheim fordert offene Debatte zum Thema Flüchtlinge: Asylrecht für Verfolgte ja, Wohlstandseinwanderung nein

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Matthias Joa, stellvertretender Vorsitzender der AfD im Kreis Germersheim.

Kreis Germersheim – Die AfD im Kreis betont, dass das Thema Flüchtlinge stets offen debattiert werden müsse. Debatten seien in einer Demokratie unabdingbar, sagte der stellvertretende Kreisvorsitzende Matthias Joa.

„Die Diskussion mag unangenehm sein, dies möchte ich nicht in Abrede stellen. Der Flüchtlingsstrom wird nicht abnehmen, es handelt sich hier nicht um eine vorübergehendes Thema. Der Platzbedarf wird somit wohl weiter ansteigen.“

Die AfD-Fraktion sei in der letzten Kreistagssitzung parteiübergreifend „erheblich angegriffen und teilweise diffamiert“ worden, sagte Joa.

Im Vorfeld der Kreistagssitzung am 9. März hatte die Fraktion mehrere schriftliche Anfragen an die Verwaltung zum Thema „Asyl“ gestellt , die aus Sicht der AfD nur unzureichend beantwortet worden seien.

Daran anschließend habe sich im Kreistag eine Diskussion entwickelt, die von negativen Zwischentönen und persönlichen Angriffen geprägt gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund möchte die Alternative für Deutschland im Landkreis Germersheim ihre Position nochmals klar herausstellen. „Es kann nicht sein, dass absolut berechtigte Anfragen dazu genutzt werden, einzelne Kreistagsmitglieder in ein schlechtes Licht zu rücken“, so Joa .

In einer Demokratie müsse es erlaubt sein, Fragen zu stellen, die Debatte zu suchen, um so gemeinsam Lösungsmöglichkeiten und Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Wer Debatte und Diskussion verweigere, wer Themen lieber unter der Decke halte, schade langfristig der Demokratie.

„Wir stehen uneingeschränkt zum Asylrecht für verfolgte Menschen, aktuell insbesondere aus Syrien. Wer vor Krieg und Terror flüchtet, hat unsere Solidarität verdient. Wir begrüßen und unterstützen die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer und deren Hilfsbereitschaft für die Asylbewerber“, betont Joa.

Allerdings sei nur ein Teil der Asylbewerber tatsächlich verfolgt im Sinne des Asylrechts. Viele Menschen kämen auch aus finanziellen Erwägungen nach Deutschland. Dies sei individuell verständlich, jedoch kein Asylgrund. Letztendlich bezahle hierfür der Steuerzahler.

„Vor dem Hintergrund des Platzmangels für Asylbewerber fordern wir die Verwaltung dazu auf, entsprechende Ermessens- bzw. Entscheidungsspielräume zu nutzen. Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen nicht durch Ermessensduldungen im Land verbleiben, da dies nicht erwünschte Anreize für die Ankunft weiterer solcher Asylbewerber schafft und Platz für wirklich bedürftige Flüchtlinge knapp wird.“

Die Kreisverwaltung und die Parteien im Kreistag wollten weitere Stellen schaffen, die sich um die Flüchtlinge kümmern. „Dies lehnen wir in dieser Form ab, da hier private Unternehmen Aufträge in beträchtlicher Höhe erhalten sollen, während es im ganzen Landkreis Germersheim eine Vielzahl ehrenamtlicher Projekte gibt. Die Kreisverwaltung sollte diese ehrenamtlichen Projekte fördern und die bestehenden Ermessensspielräume bei der Duldung nutzen, sofern nicht gesetzliche Gründe dem entgegenstehen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende.

Die Lokalpolitik versuche, die Themen Einwanderung und Asyl zu vermischen. Dies seien zwei völlig getrennte Punkte. Die meisten Asylbewerber seien in der hiesigen modernen Volkswirtschaft als qualifizierte Arbeitskräfte nicht einsetzbar.

„Für die qualifizierten Personen befürworten wir die langfristige Möglichkeit der legalen Einwanderung, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Asylbewerber jedoch generell als Lösung für den (nur teilweise vorhandenen) Fachkräftemangel zu verkaufen, ist bar jedes Realitätssinnes. Hierzu genügt ein Blick in die südlichen EU-Länder, in denen eine Jugendarbeitslosigkeit von teils über 50 Prozent herrscht. Als EU-Bürger ist es hier leicht möglich, ein Arbeitsangebot bei uns anzunehmen.“

Um sich ein Bild machen zu können, müsse die Faktenlage klar sein, so Joa: „Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung nochmals auf, nachfolgende Daten zu veröffentlichen:

• Fallzahlen für Ermessensduldungen gem. Aufenthaltsgesetz bzw. den damit zusammenhängenden Verordnungen (nicht die Duldungen, auf die ein Rechtsanspruch gegenüber der Verwaltung besteht)

• Wieviele Asylanträge wurden vom Bundesamt abschlägig entschieden, wieviele ausreisepflichtige Menschen sind noch im Kreis bzw. in Deutschland wohnhaft? Beziehen diese Personen Sozialleistungen?

• Nutzt die Kreisverwaltung – auch vor dem Hintergrund der Raumnot – den Spielraum, Ermessensduldungen nicht zu verlängern bzw. zu widerrufen?

  • Ist es Ziel der Kreisverwaltung, die Zahl der Ausreisen nicht asylberechtigter, ausreisepflichtiger Personen zu erhöhen?
  • Wie hoch ist die Anzahl der Einreisen, die gegen das Dublin-Abkommen (Einreiseland ist für Asylverfahren zuständig), verstossen? Wie handelt hier die Verwaltung oder gibt es hier eine Anweisung der Landesregierung Rheinland-Pfalz ?

Wir fordern:

• Nutzung des Ermessensspielraums der Kreisverwaltung, um eine unkontrollierte und unberechtigte Ausweitung der Ermessensduldungen zu begrenzen

• Kein immer weiterer, blinder Stellenaufbau für die Betreuung von Flüchtlingen, kein Kompetenzwirrwarr, sondern Stellenaufbau maximal in geringerem Umfang und zur Unterstützung / Koordination ehrenamtlicher Helfer.

• Weiterer Stellenaufbau / Leistungen nur, wenn damit gezielt, geplant und nachweisbar durch Verbesserungen der Randbedingungen Kosten für andere Maßnahmen eingespart werden können.

• Bei Sachverhalten, die die Kreisverwaltung nicht beeinflussen kann (Bund / Landesvorgaben): Misstände endlich öffentlich machen und nicht unter den Teppich kehren. Die Ausrede „es kommt von oben“ darf nicht gelten.

Somit können im Optimalfall mehrere Ziele erreicht werden:

1. Hilfe und Schutz für wirklich verfolgte Menschen. Umsetzung von Recht und Gesetz bei ausreisepflichtigen Personen (keine „Kettenduldungen“),

2. Entspannung der Wohnraumsituation – insbesondere für sozial schwache Mitbürger,

3. Finanzielle Entlastung der Kommunen bzw. des bereits hoch verschuldeten Landkreises.

4. Verbesserung der Integration wirklich verfolgter Personen anstatt Förderung nach dem Gießkannenprinzip.

5. Erhöhung der Akzeptanz der Aufnahme von Flüchtlingen bei den Bürgern – auch vor dem Hintergrund absehbar weiter stark ansteigenden Asylbewerberzahlen.“ (red)

 

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