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AfD erwirkt einstweilige Verfügung gegen Landes-SPD

AfD-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat Uwe Junge. Foto: red [1]

AfD-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat Uwe Junge.
Foto: red

Mainz. Die rheinland-pfälzische AfD hat den Rechtsweg beschritten und eine einstweilige Verfügung gegen die Landes-SPD erwirkt. Bei Androhung einer Strafe von 250.000 Euro muss die SPD „die Aufstellung falscher Behauptungen über die AfD“ unterlassen.

Die SPD müsse die Kosten des Verfahrens tragen, erklärt der AfD-Landesverband. Die SPD habe behauptet, die AfD hätte den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer als Landesverräter und seine Ermordung durch das NS-Regime als „rein juristisch gerechtfertigt“ bezeichnet. „Diese Lüge darf Sie nun nicht mehr verbreiten“, so Landesvorsitzender Uwe Junge.

Aus Angst vor dem Machtverlust inszeniere die SPD eine „mediale Diffamierungskampagne sondergleichen“ gegen die AfD. Dabei schrecke sie auch vor „offenen Lügen und Verleumdungen“ nicht zurück, erklärt der AfD-Landesvorsitzende.

Man wolle sich nicht einschüchtern lassen von einer „undemokratischen Schmutzkampagne“ und werde sein Recht gerichtlich erstreiten. (desa)

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