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Abgabefrist für von Steuerberatern erstellte Steuererklärung 2019 wird verlängert 

Symbolbild von Free-Photos [1] auf Pixabay [2]

RLP – Auf Bundesebene ist geplant, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019 bis zum 31. August 2021 gesetzlich zu verlängern. Für die Zeit bis zum 30. September 2021 sollen auch keine Zinsen berechnet werden. Das gilt allerdings nur für von Steuerberatern erstellte Steuererklärungen. 

Die Fristverlängerung sei eine gute Nachricht für Steuerberater, die derzeit sehr stark eingebunden seien in die Abwicklung der staatlichen Unterstützungsleistungen für die vom Shutdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

So könnten sich die Steuerberater jetzt auf die Antragsbearbeitung der Corona-Hilfen konzentrieren und hätten zudem mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen, ohne dass Verspätungszuschläge anfielen. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium werde den Gesetzgebungsprozess „positiv begleiten“, hieß es. (red)

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