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Ab 1. März: Mehr Branchen in Rheinland-Pfalz dürfen vorsichtig öffnen – auch Impf-Prioritäten geändert

Malu Dreyer
Foto: Rolf H. Epple / Pfalz-Express

Der Ministerrat hat am Dienstag Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der Konferenz der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen.

RLP-Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sieht nun einen „Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote“, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung soll bis Ende der Woche verkündet werden und am kommenden Montag (1. März 2021) in Kraft treten.

  • Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden.
  • Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen. Etliche Bundesländer hatten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht.
  • Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.
  • Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht.
  • Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung dürfen dann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterricht mit Blasinstrumenten bleiben untersagt.
  •  „Click&Collect“ Regelungen: Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. „Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.
  • Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wie im Saarland auch ihre Außenbereiche wieder öffnen. Tickets müssen im Voraus gebucht werden. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden.

Impfportal für Beschäftigte an Kindergärten und in der Kindertagespflege, an Grund- und Förderschulen ab Samstag geöffnet

Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Dreyer.

Der AstraZeneca-Impfstoff soll neben häufiger auftretenden und länger andauernden Nebenwirkungen auch eine geringe Wirksamkeit haben (ca. 70 %) –  gegenüber den Impfstoffen von Biontech und Moderna (beide etwa 95 %).

Ab Samstag, 27. Februar, wird das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung geöffnet. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Neu priorisiert sind

  • 40.000 Erzieher und Erzieherinnen, Kindertagesväter und -mütter und weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
  • 6.000 Förderschullehrer
  •  12.000 Grundschullehrer und weitere Beschäftigte an den Grundschulen.

Hinzu kommen unter anderem noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium will eine detaillierte Liste dazu vorlegen:

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
  • Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ leisten.

Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.

Fast alle Zweitimpfungen in Altenheimen diese Woche erreicht

Insgesamt stehe Rheinland-Pfalz beim Impfen im Ländervergleich weiterhin sehr gut da: „Stand gestern, dem 22. Februar, wurden in Rheinland-Pfalz 312.869 Impfungen verabreicht, davon 180.953 Erstimpfungen und 131.916 Zweitimpfungen“, so Malu Dreyer. Besonders erfreulich sei es, dass noch in dieser Woche alle Zweitimpfungen durch die mobilen Impfteams in den Altenpflegeeinrichtungen abgeschlossen würden. Daran anschließend starte der zweite Durchgang von Erstimpfungen für die Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen, die in der ersten Runde noch nicht impfbereit oder impffähig waren.

Erstimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern von Betreuten Wohngruppen in Trägerverantwortung sowie von Tagespflegeeinrichtungen starten ab dem 1. März. Auch die Bewohner und Mitarbeiter in den Betreuten Wohngruppen (Pflege-Wohngemeinschaften) sowie den Tagespflegeeinrichtungen erhielten bis spätesten Ende April ein Impfangebot. (cli/stk)

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