- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Ab 1. Juli: EEG-Umlage entfällt – Versorger müssen Preissenkung weitergeben

Foto: Pfalz-Express

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto in vollem Umfang mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Den Arbeitspreis dürfen sie zu diesem Datum ansonsten nicht verändern. Das Wichtigste in Kürze: 

  • Zum 1. Juli entfällt die EEG-Abgabe. Strom wird dann um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde günstiger.
  • Die Versorger müssen diese Preissenkung mit der nächsten Jahresabrechnung an ihre Kundschaft weitergeben.
  • Vor allem Menschen, die mit Strom heizen, sollten ihren Zähler ablesen und dem Versorger den Zählerstand mitteilen.

„Da die Preissenkung erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet wird, ändern sich die monatlichen Abschläge für Privathaushalte zunächst nicht“, so Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Jeder private Haushalt, der mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hat, sollte jedoch zum 1. Juli eine Zwischenablesung vornehmen und den Wert seinem Stromanbieter mitteilen.“

Der Stromverbrauch ist in Haushalten mit Heizstrom wegen der Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Für Haushalte mit Haushaltsstrom ist eine Zwischenablesung nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich recht gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht für diese Haushalte aus.

„Stromanbieter müssen Haushalte nicht gesondert über den Wegfall der EEG-Umlage und die neuen Preise informieren“, so Fehrenbach. „Ein Sonderkündigungsrecht bei dieser Preissenkung gibt es ebenfalls nicht.“ Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.

Informationen rund um Strom- und Gaspreise finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/energiepreisrechner-so-teuer-wird-ihr-strom-oder-gas-73475 [1]

Fragen rund um Strom- und Gasabrechnungen beantwortet das Energieteam der Verbraucherzentrale telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 500 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr). (VZRLP/red)

Print Friendly, PDF & Email [2]