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A65 bei Landau: LKW verliert Eisplatten

Symbolbild: Pfalz-Express

A65/LD-Zentrum. Ein 30 Jahre alter Autofahrer teilte gestern Morgen (19. Januar 2021, 11 Uhr) über Notruf mit, dass ein voraus fahrender LKW im Bereich der A65 bei der AS Landau-Zentrum Eisplatten verloren hat, die auf sein Fahrzeug geschleudert wurden.

Anhand des Kennzeichens konnte die Firma bzw. der Fahrer ermittelt werden. Zu einem ähnlichen Fall kam es bereits am 11. Januar 2021.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer – ganz gleich ob LKW- oder PKW-Fahrer – vor Fahrtantritt ihrer Sorgfaltspflicht nachgehen und Eisplatten von ihren Fahrzeugen entfernen müssen.

Schnee- und Eisablagerungen, die während der Fahrt von einem Fahrzeug fallen, können nicht nur den Verkehr behindern, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen.

Für den Fahrer hat das mitunter weitreichende Konsequenzen. Die Rechtslage ist eindeutig: Die StVO fordert die Beseitigung solcher Gefahren. Der Fahrer ist demnach alleine verantwortlich, sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Wird diese Verkehrssicherungspflicht von dem jeweiligen Fahrer nicht beachtet, kann dies zu gebührenpflichtigen Sanktionierungen führen.

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