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19. November: Ihre Rechte und Pflichten als Patient nach dem Patientenrechtegesetz

Das Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) in Landau veranstaltet seinen traditonellen Lauf am 2. September. Foto: Ahme [1]

Im Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) findet ein Vortrag zum Patientenrechtegesetz statt.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Am Donnerstag, 19. November, 19.30 Uhr, findet im Otto-Hahn-Gymnasium, Eingang Westring 11, Mensa, ein Vortrag  „Ihre Rechte und Pflichten als Patient nach dem Patientenrechtegesetzs“ statt. Die Referentin ist Frau Dr. iur. Bita Bakhschai, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht.

Durch das im Jahre 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von Patienten und Behandelnden klarer geregelt und leichter erkennbar. Hierzu gehören z.B. die Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber den Patienten, die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung und das Akteneinsichtsrecht des Patienten.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das maßgebliche Recht, das sich aus dem Behandlungsvertrag zwischen Behandelnden (Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Masseuren, Logopäden, Ergotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Hebammen) und Patienten ergibt, nicht immer in den Grundzügen bekannt ist.

Die Referentin wird auf die Grundsätze des Arzthaftungs- und Behandlungsrechts eingehen und diese mit Fallbeispielen aus der anwaltlichen Praxis anschaulich darstellen.

Informationen unter VHS Landau 06341/134992. (red)

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