Mittwoch, 24. April 2024

11. Corona-Bekämpfungsverordnung in RLP: Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen möglich

19. September 2020 | Kategorie: Freizeit & Hobby, Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

RLP – Mit einem Beschluss des Ministerrats setzt Rheinland-Pfalz eine Änderung zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft, die es ermöglicht, künftig mehr Zuschauer zu Veranstaltungen zuzulassen.

Voraussetzung ist, dass es kein auffälliges Infektionsgeschehen gibt und die öffentliche Infrastruktur die Einhaltung des Abstandsgebotes möglich sind. Bisher lag die Grenze bei 10 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen festen Bühnen- oder Platzkapazitäten – nun wird dieser Wert auf 20 Prozent erhöht. Die Änderungsverordnung tritt am 19. September in Kraft. Grundlage für die Neuerung ist eine entsprechende Einigung der Bundesländer.

Generell gilt weiterhin: Große Zuschauermengen von mehr als 500 gleichzeitig anwesenden Personen im Freien oder 250 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen können nur auf Antrag als Ausnahmegenehmigung im begründeten Einzelfall von der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung erlaubt werden.

Eine der geltenden Voraussetzungen dafür ist, dass dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist.

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