Zweite Rheinbrücke im neuen Bundesverkehrswegeplan als „vordringlich“ eingestuft

17. März 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Demonstranten-Lindwurm: Deutliches Signal für die zweite Rheinbrücke. Foto: pfalz-express.de/Licht

Demonstranten fordern die zweite Rheinbrücke.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Wörth – Mit Spannung wurde der Bundesverkehrswegeplan von Verkehrsminister Alexander Dobrindt erwartet, der am 16. März vorgelegt wurde.

Im Plan des Bundesverkehrsministeriums stehen Entwürfe für Verkehrsinvestitionen bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Und tatsächlich: Die zweite Rheinbrücke bei Wörth-Maximiliansau steht im vordringlichen Bedarf.

Erstmalig ist auch die Verbindung zwischen einer zweiten Rheinbrücke und der B 36 aufgeführt, die als Lückenschluss dienen und die Südtangente entlasten soll.

Gestrichen wurde allerdings eine mögliche Nordtangente in Karlsruhe.

Mit der Einstufung genießt das Projekt von Bundesseite höchste Priorität bei der Finanzierung. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz müssen nun für die Schaffung des Baurechts sorgen.

„Wir begrüßen die Einstufung des Bundesverkehrsministeriums. Damit hat der Bund seinen Anteil geleistet. Nun müssen die Länder nachziehen“, sagte Landrat Dr. Fritz Brechtel und fordert beide Landesseiten dazu auf, die bereits seit 2011 laufenden Planfeststellungsverfahren endlich zum Abschluss zu bringen: „Wir brauchen dringend eine zweite Rheinbrücke, damit sich unsere dynamische und wirtschaftsstarke Region auch in Zukunft positiv entwickelt.“

Steffen Weiß, der Initiator des Aktionsbündnisses zum Bau der Zweiten Rheinbrücke, hatte das Ergebnis so erwartet.

„115 Millionen Euro, die der Bund hier investieren wird, weitere 70 Millionen für die Querspange zur B 36 werden zwar vermutlich erst frühestens in sechs bis acht Jahren für die notwendige Entlastung sorgen, bedeuten aber auch Planungssicherheit für die Menschen und für Unternehmen“, so Weiß.

Die Anbindung an die B36 bedeute auch eine Nordumfahrung für Knielingen, eine Entlastung der Anwohner, ohne dabei den städtischen Haushalt zu belasten.

„Jetzt gilt es aber! Rheinland-Pfalz muss nun Handlungsfähigkeit beweisen und unverzüglich den Planfeststellungsbeschluss erlassen“, fordert Steffen Weiß.

Die baden-württembergische Landesregierung müsse unter Grüner Führung beweisen, dass es möglich sei, „frei von ideologischen Vorbehalten“ den Rahmenplan des Bundes umzusetzen.

Weiß weiter: „Gerichte könnten schon seit 2011 oder 2012 die angedrohten Klagen gegen die Beschlüsse verhandeln, aber es musste ja dieser experimentelle Faktencheck sein, der unterm Strich nichts gebracht hat.

Den Druck werden wir auch weiterhin aufrecht erhalten, die geplante Demo auf der Rheinbrücke am 17. April wird selbstverständlich stattfinden.“

Stimmen der Politik:

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (beide CDU) begrüßen, dass die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe im Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestuft ist.

„Diese Einstufung entspricht unseren Erwartungen. Bereits im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan ist das Projekt seit Jahren als vordringlich eingestuft. Der Bund hat damit die Voraussetzung für die Finanzierung längst geschaffen. Die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist für uns das wichtigste Infrastrukturprojekt in der Region. Deshalb haben wir uns immer wieder für dieses Projekt stark gemacht.

Der Bund hat seinerseits alle bislang notwendigen Entscheidungen für den Bau der zweiten Rheinbrücke getroffen. Der Bund drängt seit Jahren auf den Bau der zweiten Rheinbrücke.

Das Problem besteht darin, dass die Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bis auf den heutigen Tag die Planverfahren nicht zu Ende gebracht und kein Baurecht geschaffen haben.“

Gebhart und Brandl betonen, dass auf Seiten der CDU-Abgeordneten es seit längerer Zeit einen Schulterschluss über den Rhein gebe: „Die CDU-Abgeordneten auf beiden Seiten des Rheins stehen gemeinsam für die zweite Rheinbrücke.“

Hitschler ruft zu öffentlicher Beteiligung und Zusammenarbeit auf

„Die zweite Rheinbrücke ist für unsere Region mit Abstand die wichtigste Infrastrukturmaßnahme. Die Einstufung in den vordringlichen Bedarf zeigt, dass sich unser bisheriger Einsatz gelohnt hat“, sagt der südpfälzische SPD-Abgeordnete Thomas Hitschler.

Wie bereits vorab durchsickerte, wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis jedoch nur noch mit einem mäßigen Faktor von 1,8 eingestuft.

Diese Einstufung wertet Hitschler als unerfreulich, aber nicht alleinentscheiden: „Dieser Faktor hat zwar bei der Priorisierung einen hohen Einfluss, steht aber neben vielen anderen wie der Beseitigung von Engpässen. Ein Ausfall der Rheinbrücke wäre für den süddeutschen Raum eine Katastrophe. Eine störungsfreie Sanierung ist nur mit einer zweiten Rheinbrücke zu bewerkstelligen.“ Die umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung des Projektes wurde als hoch eingestuft.

Damit die zweite Rheinbrücke realisiert wird, müssten jetzt alle in der Südpfalz an einem Strang ziehen. Sowohl Politik als auch Gesellschaft. „Am 21. März startet eine sechswöchige Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan. Bürger und Behörden der Südpfalz sind jetzt gefragt, die Bedeutung der Brücke für unsere Region mit vielen Stellungnahmen zu unterstreichen“, ruft Hitschler alle Südpfälzer auf, sich im Beteiligungsverfahren auf www.bvwp2030.de einzumischen.

„Mein Angebot einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit besteht weiter“, betont Hitschler.

„Wir Sozialdemokraten werden dafür sorgen, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin hinter dem Projekt steht. Die südpfälzische CDU muss jetzt aber auch liefern – über ihre Parteifreunde bei den Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg. Und auf Bundesebene müssen wir gemeinsam den Bundesverkehrsminister von der Dringlichkeit dieser Maßnahme überzeugen.“

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2 Kommentare auf "Zweite Rheinbrücke im neuen Bundesverkehrswegeplan als „vordringlich“ eingestuft"

  1. Das ominöse X sagt:

    Hallo,

    Was ich bei solchen Artikeln vermisse: einen Link auf den eigentlichen Grund des Artikels, i.d.F. auf den Bundesverkehrswegeplan an sich. Dann hätte man auch einen besseren Überblick, ob tatsächlich ncoh in diesem Leben mit einer zweiten Rheinbrücke zu rechnen ist.

  2. Dieter sagt:

    Dazu muss man wissen, dass es vier mögliche Einstufungen gibt (in absteigender Reihenfolge): vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung (VBE), vordringlicher Bedarf (VB), weiterer Bedarf mit Engpassbeseitigung (WBE) und weiterer Bedarf (WB).

    Die Brücke ist in VP. Also 2. von 4. Das klingt schon weniger Priorität als das „vordringlich“.

    An muss weiterhin wissen, dass die Kosten der Projekte in VPE und VP zusammen bereits dreifach so hoch sind wie in den letzten Jahren hochgerechnet auf 15 Jahre vom Bund in Verkehrsinfrastruktur investiert wurde.

    Es werden also aus VP bis 2030 voraussichtlich nur ein Drittel der Projekte umgesetzt werden, sofern es nicht eine klare Entscheidung zur Vervielfachen der Investitionen gibt.

    Und da ist der geringe Nutzen-Kostenfaktor der Brücke natürlich entscheidend. Im Klartext: VP mit NKF von 1,8 bedeutet, dass in den kommenden 15 Jahren sehr wahrscheinlich nichts passieren wird.