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Zweite Rheinbrücke bei Wörth: Planfeststellungsbeschluss an Minister Wissing übegeben

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhält Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz. Foto: Wirtschaftsministerium RLP [1]

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhält Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz.
Foto: Wirtschaftsministerium RLP

Speyer/Wörth – Die Planungen für den Brückenbau zwischen Wörth und Karlsruhe kommen einen wesentlichen Schritt voran.

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) hat am Mittwochmorgen in Speyer den Planfeststellungsbeschluss von Alfred Dreher, Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität (LBM), entgegengenommen. Planfeststellung (= besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen).

Ende September hatte bereits das Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss für das vom Bund finanzierte Projekt in Höhe von rund 110 Millionen Euro erlassen.

Wissing hatte stets angemahnt, besonders genau zu planen, weil mit Klagen zu rechnen sei. Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, hatte Wissing immer wieder betont.

Die Rheinbrücke passieren jeden Tag etwa 80.000 Fahrzeuge. Die neue Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich gebaut werden. Der Umweltschutzverband BUND und die Stadt Karlsruhe haben Klagen [2] angekündigt.

Wissing hatte den LBM Speyer mit den Planungen zum Brückenbau zwischen Wörth und Karlsruhe beauftragt. „Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist ein echter Durchbruch“, sagte Wissing. „Er ist das Ergebnis umfassender und zügiger Planung und bringt uns dem Brückenbau einen erheblichen Schritt näher.“ Mit vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen konnte bereits begonnen werden.

Der Brückenneubau sei notwendig, um die bestehende Brücke vom Verkehr zu entlasten. Er sei auch aus wirtschafts- und industriepolitischer Perspektive von hoher Bedeutung, unterstrich Wissing. „Die Region um Wörth ist ein wichtiger Industriestandort in Rheinland-Pfalz.“ Um ihn wirtschaftlich stark zu halten und auszubauen, benötige man „erstklassige Verkehrsverbindungen.“

Dem Beschluss folgt die Offenlage der Unterlagen mit dem Ziel, Baurecht zu erlangen. Das 400 Seiten starke Papier werde wahrscheinlich im März für vier Wochen offengelegt, sagte Alfred Dreher. Liegt in beiden Bundesländern Baurecht vor und sind die vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen, kann nach Freigabe der Bundesmittel mit dem Bau begonnen werden.

Die Brücke ist ein vordringliches Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan 2030. Rheinland-Pfalz hatte sich gemeinsam mit Baden-Württemberg für ein beschleunigtes Planfeststellungsverfahren beim Bund eingesetzt. Dazu wurden die Planungen für die Brücke von den Planungen für eine Querspange zur B 36 voneinander entkoppelt. Der Bund hatte dem Vorschlag der beiden Bundesländer zugestimmt.

Stimmen zum Planfeststellungsbeschluss

Gebhart: Planfeststellungsbeschluss für Rheinbrücke ist überfällig

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) bezeichnet den rheinland-pfälzischen Planfeststellungsbeschluss als längst überfällig: „Von Beginn bis Ende des Verfahrens sind sieben Jahre vergangen. Ursprünglich sollte der Planfeststellungsbeschluss Ende 2011 ergangen sein. Seitdem hat die Landesregierung immer wieder Termine für die Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens genannt, die jedoch nicht eingehalten wurden. Aufgrund von vielfachen Verzögerungen und Blockaden wurde wertvolle Zeit verloren.“

Gebhart drängt darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss nun so schnell wie möglich umgesetzt wird.

Der Abgeordnete gibt zu bedenken, dass sich die Landesregierung ein ungewöhnlich hohes Maß an vorgezogenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen auferlegt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss nachgewiesen sein, bevor mit dem Bau der Rheinbrücke begonnen werden kann. Das könnte zu erneuten erheblichen Verzögerungen führen, so Gebhart.

Brandenburg: Guter Tag für die pfälzisch-badische Freundschaft

Für den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Mario Brandenburg ist der Planfeststellungsbeschluss „mehr als ein Verwaltungsdokument“. Er sei eine Chance für die Zukunft der Region.

„Ich freue mich sehr, dass die rheinland-pfälzische Planfeststellung trotz einiger Hürden, wie angekündigt, noch in diesem Jahr abgeschlossen werden konnte. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Heute ist ein guter Tag für die pfälzisch-badische Freundschaft“, sagte Brandenburg.

Mit der neuen Landesregierung auf rheinland-pfälzischer Seite sei Bewegung in das Projekt gekommen, als Verkehrsminister Dr. Volker Wissing das Vorhaben zur Chefsache ernannte.

„Das Tempo mit dem Dr. Wissing die zweite Rheinbrücke voranbringt ist lobenswert. Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, dass zwei derart wirtschaftsstarke Regionen quasi nur an einem seidenen Betonfaden zusammenhängen. Eine zweite Rheinquerung ist mit Blick auf unvorhersehbare Ereignisse elementar“, sagte Mario Brandenburg mit Blick auf das vor Weihnachten in Richtung Rheinbrücke treibende Schiff.

Rheinbrückengegner auf Karlsruher Seite kritisieren das Projekt aufgrund einer fehlenden Anbindung an die B36 auf badischer Seite. Dies lasse jedoch außer Acht, dass eine Brücke nicht die alleinige Lösung aller badischen Verkehrsprobleme sein könne und solle.

„Vielmehr ist die zweite Rheinbrücke eine notwendige Ergänzung zur Sicherung des Wohlstands und der engen Freundschaft beider Regionen sowie ein wichtiges Teilstück einer zukünftigen ganzheitlichen Lösung der Verkehrsprobleme auf beiden Rheinseiten“, so Brandenburg.

Schleicher-Rothmund: Zweite Rheinbrücke von zentraler Bedeutung

Die SPD-Landtagsabgeordnete für den Kreis Germersheim, Barbara Schleicher-Rothmund, sagte: „Ich begrüße sehr, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung den Planfeststellungsbeschluss für die zweite Rheinbrücke wie angekündigt noch in diesem Jahr erlassen hat. Jetzt hoffe ich, dass das Verfahren zügig vorangeht. Es steht außer Zweifel, dass der Bau der zweiten Rheinbrücke von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität der gesamten Region ist.“

Aktionsbündnis begrüßt Planfestellungsbeschluss für linksrheinischen Brückenteil – „Klage der Brückengegner zu erwarten“

Dass es dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) gelungen ist, das Minister-Versprechen einzuhalten, den Planfeststellungsbeschluss „noch im Jahr 2017″ zu erlassen und zu übergeben, wird vom „Aktionsbündnis Zweite Rheinbrücke“ begrüßt.

Nun fehle nur noch der Planfeststellungsbeschluss für den dritten Teil der im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Gesamtprojekt dargestellten Verbindung der linksrheinischen B9 mit der rechtsrheinischen B36, in deren Verlauf eine zusätzliche Rheinquerung, die „zweite Rheinbrücke“, gebaut werden soll, schreibt der Vorsitzende des Bündnisses, Steffen Weiß, in einer Mittweilung.

Während die Klagefrist für den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den Abschnitt vom Rhein bis zur Südtangente ende, beginne sie nun für den Rest der Brücke und die Trasse zur B9.

„Das Aktionsbündnis ist überzeugt davon, dass die notorischen Brückengegner vom BUND Südpfalz für das gerne benutzte, nun aber auch formell widerlegte Argument einer geplanten „halben Brücke“ und der Legende von „in den Rhein stürzenden Autos“ rasch einen Ersatz finden werden.“

Weiß weiter: „Immerhin wurde linksrheinisch tatsächlich ein Purpurreiher-Brutpaar entdeckt, das sich nach Auffassung der Fachleute aber bei Beginn der Bauarbeiten zu den 35 anderen Brutpaaren in Waghäusel orientieren wird.“

Bei aller Freude über den nun endlich ergangenen Planfeststellungsbeschluss bemängelt Steffen Weiß, dass spätestens seit dem Faktencheck 2011 allen Beteiligten klar gewesen sei, dass der Bund den Radweg an der neuen Brücke nicht bauen bzw. nicht bezahlen dürfe. Sehr wohl wurde aber im Faktencheck angeboten, dass die Radwegverbindung mitgeplant werden könnte.

Steffen Weiß: „Aus diesem Faktencheck hat sich jeder sein gewünschtes Ergebnis rausgezogen, aber niemand erkennbar einen Handlungsauftrag. Wird die Brücke tatsächlich ohne Rad- und Fußweg gebaut und zusätzlich – zwangsläufig – die Radfahrersituation an der bestehenden Brücke verschlechtert, ist das eine kapitale Blamage für alle Verantwortlichen und nicht im Sinne der betroffenen Pendler.“

Mit bangem Blick auf die bevorstehende Sanierung der Rheinbrücke Maxau geht es für das Aktionsbündnis ins Neue Jahr. „Wer keinen „Totalschaden“ unserer Region riskieren möchte, der sollte sich für die Verschiebung der Sanierung um ein Jahr einsetzen, damit ÖPNV-Alternativen und Planungen in den Unternehmen besser vorbereitet werden können“ verweist Weiß auf die noch bis zum 9.1. 2018 laufende Petition zur Verschiebung der Sanierung unter www.petition.zweiterheinbruecke.de [3].

BUND: Planfeststellungsbeschluss löst kein Problem, schafft neue Probleme, verschwendet Steuergeld

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) meldet sich zu Wort.

Die Umweltorganisation möchte, bevor sie auch rechtlich gegen das Projekt vorgeht, diesen Vorgang nicht unkommentiert stehen lassen, heißt es in einer Pressemitteilung von Sprecher Ulrich Mohr für die BUND-Kreisgruppe Südpfalz.

Im Wortlaut:

„Hauptbegründung für eine zweite Rheinbrücke ist mit schöner Regelmäßigkeit die morgendliche Stausituation. Trotz eines Aufwandes von 110 Millionen Euro wird dieses Problem nicht gelöst. Denn am Ölkreuz werden sich dann zwei Verkehrsströme vereinigen zu einem nach wie vor nicht zu verhindernden, nervenaufreibenden Stau. Das Vorhaben wird sich als eine gewaltige Fehlinvestition  erweisen. Auf dieses etatpolitische Desaster hat der Bundesrechnungshof bereits rechtzeitig hingewiesen.

Die teure Investition trägt in keiner Weise zu einer Entflechtung der Verkehrsströme bei.

Wie bereits in der Presse diskutiert, kommt es zu einer massiven Verschlechterung der Radverkehre.

Mit einem Flächenverbrauch von 30 Hektar wird die schon lange kritisch bemerkte allgemeine Flächenknappheit, die vor allem auch die Landwirtschaft trifft, deutlich verschärft.

Schmerzlich ist der unvermeidliche Eingriff in die verbliebenen Reste wertvollster Auenlebensräume; Schutzgebiete mit extrem seltenen Arten werden massiv bedroht. Hinweisen auf diese bedenklichen Folgen für Natur und Landschaft wurde bisher so gut wie überhaupt nicht nachgegangen.

Die vor zwei Jahren in Paris vereinbarten Klimaziele, insbesondere das politische Ziel einer Verkehrswende, werden durch dieses in sich überflüssige Brückenprojekt deutlich torpediert. Für Schiene, Bus und Bahn, generell für eine zukunftsfähige Mobilität, wären die 110 Millionen Euro wesentlich zukunftsorientierter ausgegeben.“ (red)

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