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Wohnraumförderung: ISB vergibt Darlehen für selbst genutzte Wohnimmobilien

24. Mai 2013 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

Mit einem Zinssatz in Höhe von 2,45 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren bietet die ISB nachrangige Kredite an. Foto: Andreas Nikelski/pixelio.de

Seit dem 1. April 2013 werden die Mittel für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum und die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien direkt von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben.

Anträge für die neuen „ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung“ können ab sofort über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt werden.

Das Wohnen in der eigenen Immobilie hat in Rheinland-Pfalz nach wie vor einen hohen Stellenwert, was die Wohneigentumsquote in Höhe von 58 Prozent belegt. Damit liegt das Land auf Platz zwei im deutschlandweiten Vergleich. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert, und dadurch werden etwa zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung erreicht. Mit einem Zinssatz in Höhe von 2,45 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren bietet die ISB nachrangige Kredite zu erstrangigen Konditionen und bleibt wichtiger Finanzierungspartner der Kreditinstitute.

 

Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien von Haushalten bis zu vier Personen können mit Darlehen in Höhe von maximal 60.000 Euro gefördert werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen. Zuvor stellen die Verwaltungen Förderbestätigungen aus, die mit dem Antrag einzureichen sind.

 

Mit dem Darlehen ermöglicht die ISB insbesondere jungen Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie. Ebenso unterstützt sie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen, die Verbesserung der energetischen Standards sowie die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie.

 

 

Informationen erteilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341-940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de, Herr Hans Zorn, Tel.: 06341-940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de.

 

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.

 

 

 

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