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Wohngebäudeversicherung nicht gleich Wohngebäudeversicherung – darauf ist bei Vertragsabschluss zu achten

11. November 2017 | Kategorie: Versicherungen
Der Totalschaden nach einem Feuer lässt sich durch eine entsprechende Versicherung absichern. Foto: Pfalz-Express

Der Totalschaden nach einem Feuer lässt sich durch eine entsprechende Versicherung absichern.
Foto: Pfalz-Express

Das neu gebaute Haus oder die unlängst erworbene Immobilie stellt einen großen Wert für die meisten Menschen dar. Ein Feuer, ein Sturm oder Leitungswasser können erhebliche Schäden bis hin zum Totalschaden am Eigentum anrichten.

Der Gesetzgeber schreibt es zwar nicht mehr vor, dennoch ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Ohne eine solche Versicherung muss der Eigentümer alle Kosten im Zusammenhang mit einer Reparatur selbst tragen.

Bevor Verbraucher diese Versicherung abschließen, lohnt es sich, umfassende Informationen einzuholen, denn Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung. Die Angebote der verschiedenen Versicherer können sehr unterschiedlich in ihrem Leistungsspektrum sein.

Was ist Bestandteil des Versicherungsvertrags?

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Schäden am Gebäude selbst, an festen Installationen und an fest verbautem Inventar versichert. Wobei sich die verschiedenen Policen in Preis und Leistung stark unterscheiden können, wie auch die Stiftung Warentest festgestellt hat.

Die festen Installationen am Haus sind beispielsweise Mauerwerk, Dach, eingebaute Türen und Fenster.

Fest verbaute Einbauten können Einbauküchen und -möbel, Treppen, Treppenlifte und Ähnliches sein. Auch Anbauten, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind, wie die Terrasse, das Vordach, der Wintergarten oder der Briefkasten, sind ebenfalls mitversichert.

Hat der Versicherungsnehmer Nebengebäude, wie Garage, Carport, Gartenhaus, Schuppen oder Hundehütte, an den Versicherer gemeldet, sind diese ebenfalls Bestandteil des Versicherungsvertrages und entsprechend mitversichert. Nicht alle Versicherer haben in ihrem Versicherungsumfang Fußbodenheizungen oder Solaranlagen vorgesehen.

Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Interessenten die enthaltenen Leistungen genau vergleichen, rät der Verbraucherexperte von Moneycheck, denn nur beim Blick in die Details wird klar: Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung.

Welche Schäden sind in einer Wohngebäudeversicherung versichert?

In erster Linie sichert die Wohngebäudeversicherung gegen Schäden durch Witterungseinflüsse ab.

Foto: Janine Huber

Foto: Janine Huber

Blitzschlag, Sturm und Hagel können erhebliche Schäden an einem Gebäude verursachen. Auch Schäden durch Feuer, Explosion oder Implosion können verheerend sein und sind in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Brennende Weihnachtsbäume oder Feuerwerkskörper führen hier immer wieder zu Schäden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Schutz vor finanziellen Schäden durch Leitungswasser. Dabei sind alle wasserführenden Leitungen, wie Versorgungsrohre, Leitungen der Heizungsanlage oder der Klimapumpe, mitversichert. Die Versicherung übernimmt dabei nicht nur die Kosten der Reparatur, sondern auch Folgekosten, wie die Trockenlegung des Gebäudes oder die auswärtige Unterbringung, weil das Gebäude vorübergehend nicht bewohnbar ist.

Im Detail sind folgende Kosten abgesichert:

  • Kosten für Aufräumen und Abbruch
  • Kosten einer Dekontaminierung
  • Honorar von Sachverständigen
  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm
  • Mietausfallkosten
  • Kosten für die Beseitigung von Vandalismus, wie die Beseitigung eines Graffitis

Beim Vergleich sollten sich Interessenten die enthaltenen Leistungen genau anschauen. Nicht alle der aufgezählten Leistungen sind in jedem Vertrag enthalten. Je nach Tarif kann der Umfang unterschiedlich sein.

Was nicht versichert ist

Im Leben ist es häufig so, dass es nicht für alles eine Absicherung gibt. Einige Gefahren, die Schaden an einem Gebäude anrichten können, lassen sich nicht mit einer Wohngebäudeversicherung abdecken. Diese Gefahren können eventuell Bestandteil eines anderen Versicherungsvertrages sein.

Überspannungsschäden

Entsteht am Haus ein Schaden durch den Einschlag eines Blitzes, wie etwa Schäden am Dach oder durch einen Brand, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Verursacht der Blitzschlag jedoch Überspannungsschäden an Elektrogeräten, weil der Blitz außerhalb des Gebäudes in das Stromnetz eingeschlagen ist, übernimmt die Gebäudeversicherung die Begleichung des Schadens nicht. Überspannungsschäden lassen sich allerdings in der Hausratversicherung mitversichern.

Elementarschäden

Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben, können ein Gebäude sehr stark beschädigen, genauso wie steigendes Grundwasser. Über die normale Wohngebäudeversicherung sind diese Schäden nicht versicherbar. In welchen Fällen es sinnvoll ist, Elementarschäden in den Versicherungsvertrag aufzunehmen, erklärt die Verbraucherzentrale sehr ausführlich.

Foto: dts Nachrichtenagentur

Foto: dts Nachrichtenagentur

Bewegliche Gegenstände in der Immobilie

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab für das Gebäude, für An- und Einbauten. Bewegliche Gegenstände innerhalb des Hauses sind nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages. Alles, was aus dem Haus herausfallen könnte, würde man es auf den Kopf stellen, lässt sich mit einer Hausratversicherung versichern.

Schadenersatzansprüche durch Dritte

Handelt es sich bei der versicherten Immobilie um ein vermietetes Objekt, können durch Versäumnisse des Eigentümers Sach- und Personenschäden entstehen. So muss im Winter immer dafür gesorgt sein, dass der Gehweg geräumt ist. Im Herbst ist das nasse Laub zu entfernen und in der Dunkelheit ist eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten.

Können dritte Personen durch Versäumnisse einen Schadenersatzanspruch geltend machen, zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Einige Leistungen lassen sich auf Antrag in die Wohngebäudeversicherung integrieren. Das hat allerdings höhere Prämien zur Folge. Sinnvoll ist es, bei einer vermieteten Immobilie eine spezielle Vermieterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Tipp: Testsieger nicht immer die passende Versicherung

Wohngebäudeversicherungen gibt es viele am Markt. Die Preis- und Leistungsunterschiede sind groß. Die Ansprüche der Versicherungsnehmer können sehr unterschiedlich sein. Auf der Suche nach der richtigen Versicherung können Tests und Vergleiche helfen. Allerdings ist der Testsieger nicht immer zwingend die ideale Versicherung für jeden.

Die meisten haben bereits andere Versicherungen, wie eine Hausratversicherung. Vor dem Abschluss eines neuen Vertrages sollten die Versicherungsnehmer prüfen, welche Risiken bereits abgesichert sind.

Es ist nicht notwendig, Risiken doppelt zu versichern, im Schadenfall hilft das nicht weiter. Vor allem dann nicht, wenn im Gegenzug andere Risiken nicht abgesichert sind. Mit einem genauen Vergleich der Leistungen kann jeder die ideale Versicherung zu einem günstigen Tarif für sich finden.

Wichtiges Detail: die Versicherungssumme

Bei der Versicherungssumme handelt es sich um den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadenfall ersetzt. Kommt es nach einem Brand zu einem Totalschaden, leistet die Versicherung bis zu dieser Summe.

Der Neubauwert des Hauses ist bei der Berechnung die Richtlinie. Es ist sehr wichtig, dass Interessenten den Wert des Gebäudes korrekt ermitteln und korrekt versichern. So kommt es nicht nur im Fall eines Totalschadens zu einem vollständigen Ausgleich für den entstandenen Schaden. Um eine Unterversicherung auszuschließen, ist der Neubauwert regelmäßig zu überprüfen.

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