Freitag, 19. April 2024

Widerruf vom Darlehensvertrag: Frist endet im Juni 2016

16. Dezember 2015 | Kategorie: Finanzen
Darlehensverträge kann man jetzt noch günstig kündigen.

Darlehensverträge: Am besten immer die Sonderkonditionen vergleichen.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag steht das Recht auf den Seiten der Verbraucher: Mit einem Widerruf lassen sich mehrere Tausend Euro sparen und immer mehr Kreditnehmer nutzen die Chance zur Umschuldung.

Denn wer einen Kredit in der Zeit zwischen dem 1.09.2002 und dem 11.06.2010 abgeschlossen hat, kann so unter Umständen und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu den derzeit günstigeren Zinssätzen umschulden.

Aktuell nutzen rund 40.000 Deutsche die Chance, aus ihrem alten Vertrag herauszukommen und zu den derzeit niedrigen Zinsen neu zu finanzieren.

80 % der Kreditverträge sind betroffen

Immer mehr Kreditnehmer nutzen den Widerrufsjoker und kündigen vorzeitig wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Anfangs wurde von dieser Gelegenheit nur wenig Gebrauch gemacht, doch nun wehren sich die Banken.

Die Regierung plant, dieses ewige Widerrufsrecht zu kippen, daher läuft nun die Frist zum 20. Juni 2016 aus – sollte das neue Wohnimmobiliengesetz wie geplant zum 31. März 2016 in Kraft treten.

Somit bleibt nur noch ein halbes Jahr Zeit, den alten Darlehensvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu prüfen und ihn zu widerrufen. Die dann verbleibende Restschuld lässt sich zu einem meisten günstigeren Zinssatz neu finanzieren und so viel Geld sparen. Hierfür ist der Darlehensvergleich von smava ideal, der Kredite zu Sonderkonditionen miteinander vergleicht.

Wie finden Schuldner heraus, ob ihr Darlehensvertrag betroffen ist?

Um herauszufinden, ob der eigene Darlehensvertrag betroffen ist, sollte die Verbraucherzentrale oder ein Profi beauftragt werden. So haben die Verbraucherzentralen bereits mehr als 40.000 Darlehensverträge auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung geprüft.

Für dieses Unterfangen kann sich selbst der Gang zu einem Fachanwalt lohnen, wenn das ursprüngliche Darlehen noch zu hohen Zinsen abgeschlossen wurde.

Nachdem auch das Fachmagazin Finanztest über die Rücktrittsmöglichkeit durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen berichtet hat, wollen inzwischen mehrere Zehntausend Verbraucher ihre alten Verträge widerrufen und zu einem günstigeren Zinssatz finanzieren.

Auch Stiftung Warentest berichtet auf ihrer Webseite von den vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen bei Kreditwiderrufen.

Bild: © istock.com/kemalbas

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