Dienstag, 16. April 2024

Wechsel an der Spitze des Landessozialgerichts: Werner Follmann folgt auf Ernst Merz

19. Dezember 2017 | Kategorie: Rheinland-Pfalz
V.li.: Dr. Werner Follmann, Justizminister Herbert Mertin und  Herrn Ernst Merz. Foto: Justizministerium RLP

V.li.: Dr. Werner Follmann, Justizminister Herbert Mertin und  Herrn Ernst Merz.
Foto: Justizministerium RLP

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz steht ab dem 1. Januar 2018 unter neuer Führung. Im Ministerium der Justiz in Mainz händigte Justizminister Herbert Mertin am Dienstag dem bisherigen Präsidenten des Gerichts, Ernst Merz, seine Ruhestandsurkunde aus. Der bisherige Vizepräsident des Landessozialgerichts, Dr. Werner Follmann, erhielt seine Ernennungsurkunde.

Minister Mertin (FDP) dankte Ernst Merzfür seine langjährige und erfolgreiche Arbeit in verschiedenen Funktionen, nicht nur für die rheinland-pfälzische Justiz.

Danach gratulierte der Minister Werner Follmann zu seinem neuen Amt und wünschte ihm für die vor ihm liegenden Herausforderungen Erfolg und persönliche Zufriedenheit.

Information:

Dr. Werner Follmann trat im November 1990 als Richter bei dem Sozialgericht Speyer in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Von 1991 bis 1992 folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, der sich von 1993 bis 1995 eine Abordnung an das Thüringer Justizministerium in Erfurt anschloss.

In dieser Zeit erfolgte auch die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bei dem Sozialgericht Speyer. Nach seiner Rückkehr aus Thüringen wurde Dr. Werner Follmann an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet und dort im Januar 1996 auch zum Richter am Landessozialgericht ernannt.

Von 1999 bis 2003 folgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, im März 2003 die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht. Seit Februar 2009 ist Dr. Werner Follmann Vizepräsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.

Ernst Merz begann seinen Dienst bei der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz im November 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Landessozialgericht. Es folgte eine Tätigkeit als Richter bei dem Sozialgericht Speyer, wo er im November 1984 auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde.

Von 1987 bis 1990 war er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. In dieser Zeit erfolgte die Beförderung zum Richter am Landessozialgericht. Es folgte eine zweijährige Tätigkeit im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums in Erfurt.

Nach seiner Rückkehr im Oktober 1992 wurde Ernst Merz zum Präsidenten des Sozialgerichts Koblenz ernannt. Von diesem Amt war er sodann bis 1999 für eine Tätigkeit bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier beurlaubt.

Von 2002 bis 2008 erfolgte eine weitere Beurlaubung für eine Tätigkeit bei Eurojust in Den Haag. Im Anschluss hieran wurde Ernst Merz zum 7. April 2008 zum Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ernannt.

Das Landessozialgericht Rheinland Pfalz ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Sein Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Land Rheinland-Pfalz.

Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Am Landessozialgericht sind rund 55 Personen beschäftigt, darunter 22 Richterinnen und Richter.

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