Freitag, 19. April 2024

Waren umtauschen – Rechte und Pflichten beim Umtausch

28. Dezember 2013 | Kategorie: Allgemein, Recht

Besonders in den Tagen nach Weihnachten stellt sich der Einzelhandel auf eine wahre Umtauschwelle ein.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Es kommt schon mal vor, dass Weihnachtsgeschenke nicht passen oder nicht gefallen. Ein Umtausch erscheint da naheliegend – doch ist das problemlos möglich?

Kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen

Gekauft ist gekauft.  Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es trotzdem. Sie kommen ihren Kunden entgegen und nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.

Hier darf trotzdem umgetauscht werden

Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen. Ein generelles Rückgaberecht innerhalb von vierzehn Tagen gilt bei Käufen per Katalog, Haustürgeschäften und im Online-Shop. Bei der 14-Tages-Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle aber der nächste Werktag.

 Rückgaberecht im Online-Shop

Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sie brauchen nicht einmal einen Rücksendegrund anzugeben. Es reicht die rechtzeitige Absendung der Ware an den Verkäufer.

Ausnahmen

Das sind verständlicherweise schnell verderbliche Lebensmittel, extra für Sie angefertigte Waren und Musik-CDs und DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt wurde; und achten Sie darauf, dass die Ware einwandfrei ist, sonst kann der Händler möglicherweise einen Wertersatz von Ihnen fordern.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Stimmt das?

Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht -, aber nicht, weil Sie Ihnen nicht gefällt. Wenn eine Preisreduzierung ausdrücklich mit „Ware mit kleinen Fehlern“, „2. Wahl“ oder „Fehlfarben“ begründet wird, können Sie sich allerdings nicht auf Fehler an der Ware berufen.

Kann man mangelhafte Ware umtauschen?

Wenn Sie fehlerhafte Ware reklamieren, hat der Händler, bevor er Ihnen ein neues Produkt gibt oder den Warenwert zurückerstattet, die Möglichkeit, die Ware nachzubessern und den Mangel zu beheben.

Darf man Apps umtauschen?

Überlegen Sie sich gut, wenn Sie eine App kaufen, denn einen generellen Anspruch auf den Umtausch gibt es nicht. Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Eine fehlerhafte App muss der Verkäufer umtauschen, denn Sie haben einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Haben Sie versehentlich eine falsche App geladen, können Sie versuchsweise mit dem Kundenservice verhandeln und den Umtausch genau begründen.

Clever kaufen: Rückgabe vereinbaren

Beim Dingen, die möglicherweise umgetauscht werden müssen, sollten Sie schon beim Kauf – am besten schriftlich oder vor Zeugen – ein Rückgaberecht vereinbaren. So bekommen Sie Ihr Geld zurück. Vereinbaren Sie einen Umtausch, ist auch der Ersatz durch andere Waren oder Gutscheine möglich. Klären Sie auch, in welcher Frist Rückgabe oder Umtausch möglich ist und ob die Originalverpackung dabei sein muss. (lifePR/ARAG)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen