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Vogelgrippe: Kreisverwaltung Germersheim erlässt Verfügung – Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben

16. November 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional
Dürfen nicht mehr draußen bleiben: Geflügel soll mit der Stallpflicht vor der Vogelgrippe bewahrt werden. Beispielfoto: red

Dürfen nicht mehr draußen bleiben: Geflügel soll mit der Stallpflicht vor der Vogelgrippe bewahrt werden.
Beispielfoto: red

Kreis Germersheim – Vorsorglich und um die Vogelgrippe einzudämmen hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches im Landkreis Germersheim gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung gehalten werden muss.

Diese Vorrichtung muss mit einer überstehenden, nach oben  gesicherten dichten Abdeckung (z.B.wegen Vogelkots) und mit einer gesicherten Seitenabgrenzung ausgestattet sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere).

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

Noch gibt es im Landkreis Germersheim keinen Nachweis der Tierseuche. Dennoch hat die Kreisverwaltung diese und weitere Vorsichtsmaßnahmen ab heute (16. November 2016) angeordnet, da eine Ausbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel sehr wahrscheinlich sei, heißt es in einer Mittweilung der Verwaltung.

Fachleute gehen von einem hohen Ansteckungsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel aus.

Die Allgemeinverfügung regelt zudem, dass die Eingänge zu Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sein müssen (Desinfektionswannen oder -matten). Wer eine Geflügelhaltung betritt, ist verpflichtet, Schutzkleidung anzuziehen und Einwegkleidung nach Verwendung zu entsorgen.

Verboten ist ausdrücklich, neues Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen, mobile Geflügelhändler etc. aufzunehmen. Ebenso untersagt sind Geflügelbörsen und Märkte, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt werden soll.

Jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, ist aufgefordert, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzuzeigen, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de, Downloads (Rubrik Veterinärwesen und Verbraucherschutz).

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