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Vogelgrippe bei Rassegeflügelzuchtverein in Wörth: Landrat sieht Chance, dass sein Rettungsvorschlag doch umgesetzt werden kann

Landrat Dr. Fritz Brechtel. Archivbild: pfalz-express.de/Licht [1]

Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Archivbild: pfalz-express.de/Licht

Wörth – Da das Verwaltungsgericht Neustadt verfügt hat, die komplette Keulung aller Tiere des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth auszusetzen und eine Sachentscheidung für Mittwoch angekündigt hat, sieht Landrat Dr. Fritz Brechtel doch noch die Chance, dass sein Vorschlag, den er bereits am Sonntag dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten unterbreitet hatte, umgesetzt werden kann.

Nachdem am Samstag in Proben von sieben Tieren der Vogelgrippevirus H5 nachgewiesen [2] wurde, war die Kreisverwaltung Germersheim vom Land und vom Friedrich-Löffler-Institut aufgefordert, die Geflügelpestverordnung umzusetzen und alle Tiere der Einrichtung ausnahmslos zu keulen. Ein Vorschlag des Landrats, wenigstens die Tiere zu retten, die rasch in Ställen untergebracht werden können, also rund ein Drittel der Tiere, wurde vom Ministerium abgelehnt.

In der Zuchtanlage werden etliche seltene bzw. gefährdete Arten gehalten. „Die Tiere werden nicht zu Erwerbszwecken gehalten, sondern zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen. Deshalb habe ich mich bereits am Sonntag für eine Kompromisslösung beim Land eingesetzt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Nachdem es sich nun auch sehr wahrscheinlich bei dem gefundenen Virus um einen niedrigpathogenen (schwach Krankheiten erregenden) Subtypen handelt, und nicht um den aggressiven Virus H5N8, hofft er, dass Land doch noch von seinem Vorschlag überzeugen zu können.

Brechtel hat gestern (Dienstag) erneut ein Schreiben an das Ministerium gesandt und nochmals für seinen Vorschlag geworben, den er gemeinsam mit den Fachleuten der Kreisverwaltung erarbeitet hat: „Eine Lösung könnte darin bestehen, möglichst viele Tiere in geschlossenen Ställen unter besonderer Beobachtung der Anforderungen des § 47 Abs. 1 und 2 der Geflügelpestverordnung unterzubringen und zu halten, regelmäßig den verbleibenden Gesamtbestand zu beproben und nur die Tiere zu keulen, die nicht einwandfrei untergebracht werden können“, heißt es darin sinngemäß.

Landrat Brechtel schreibt abschließend an das Landesministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz: „Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würden wir entsprechend handeln. Sollten Sie anderer Auffassung sein, erwarten wir Ihre Weisung bis 11.01.2017, 12 Uhr.“

Nun liegt die Entscheidung beim Ministerium. Stimmt das Ministerium dem Vorschlag zu oder kommt zumindest keine Ablehnung,  hätte sich eine Entscheidung durch das Verwaltungsgericht erledigt.

„Auch die Tötung eines Teils der Tiere wäre unendlich traurig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Doch allein für den verbleibenden Bestand hätte sich mein hartnäckiges Nachfragen gelohnt.“

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