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Verkehrsunfall mit einem DRK-Fahrzeug: DRK stellt richtig

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Rohrbach. Eine Polizeimeldung der PI Landau vom 28. Juni lautete folgendermaßen: „Am frühen Morgen  28. Juni 2015, gegen 5.25 Uhr, benutzte ein 18-jähriger Angehöriger des DRK nach einer Grillfeier einen Rettungswagen des DRK und fuhr, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, von der Rettungswache in Rohrbach kommend Richtung Landau.

In der Landauer Straße kam er im Kurvenbereich nach links von der Fahrbahn ab und fuhr gegen eine Hauswand. Am Fahrzeug und an der Hauswand entstand ein Gesamtschaden von ca. 15 000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Aufgrund verschiedener Pressemitteilungen und Anfragen in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 28.06.2015 mit einem DRK Fahrzeug sieht sich das DRK veranlasst folgende Richtigstellung zu veröffentlichen:

„Der am frühen Morgen des 28.06.2015 um 5.25 Uhr verursachte Verkehrsunfall mit einem DRK Fahrzeug, wurde nicht von einem haupt-oder ehrenamtlichen Mitarbeiter, der für die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes verantwortlichen DRK Rettungsdienst Südpfalz GmbH verursacht.

Vielmehr handelte es sich um ein junges ehrenamtliches Mitglied des Aktiven Dienstes des DRK Landau, welches keine Berechtigung besaß  DRK Fahrzeuge zu führen. Es entwendete widerrechtlich ein Fahrzeug des DRK-Ortsvereins Rohrbach-Insheim und verursachte den vorgenannten Unfall.

Die Verantwortlichen des DRK Kreisverbandes Landau bedauern diesen Vorfall und versichern, dass sowohl die Kreisbereitschaftsleitung, Geschäftsführer und der Vorstand des Kreisverbandes Landau alle erforderlichen Maßnahmen treffen werden, damit es künftig nicht mehr zu solchen Vorfällen kommen wird. „

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