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Verfassungsgericht will drittes Geschlecht im Geburtenregister

8. November 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Symbolbild dts Nachrichtenagentur

Symbolbild:  dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Intersexuelle sollen künftig ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen lassen können. Die Intersexuellen-Initiative namens „Dritte Option“ hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und nun recht bekommen.

Die Regelungen des Personenstandsrechts seien mit den grundgesetzlichen Anforderungen derzeit nicht vereinbar, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichen Entscheidung.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützte auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot.

Der Gesetzgeber soll nun bis 31. Dezember 2018 eine Neuregelung schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, „soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen“, so die Verfassungsrichter.  (dts Nachrichtenagentur) 

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3 Kommentare auf "Verfassungsgericht will drittes Geschlecht im Geburtenregister"

  1. Steuerzahler sagt:

    Man freut sich ja für die 160.000 „nicht zuordenbare“ in Deutschland. Wahrscheinlich ist es auch für manchen überlebensnotwendig weder als männlich noch als weiblich zu gelten. Aber das weitaus gewichtigere Argument sind die Arbeitsplätze die dadurch „geschaffen“ werden. Man stelle sich einmal vor, wieviele Gesetze und Formulare nun geändert werden müssen. Von den vielen EDV-Programmen und Datenbanken die bisher nur männlich und weiblich kannten ganz zu schweigen. Das Gesundheitswesen, die Kirchen, die Vereine, alle werden ihre Freude daran haben. Alles bis hin zum Strafzettel muß ja gendergerecht umgestellt werden. Was für ein Wirtschaftsfaktor! Dumm nur, daß es mal wieder lediglich Kosten sind die dadurch produziert werden. Kosten für uns alle.

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    Prof. Dr. Jörg Meuthen
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    Liebe Leser, die Richter unseres Landes sind unabhängig von Weisungen – sie sind nur dem geltenden Recht unterworfen, und das ist auch gut so. Gleichwohl sind sie nicht sakrosankt, stehen also nicht außerhalb der Kritik. Dies gilt für Richter an jedem Amtsgericht genauso wie für ihre Kollegen am Bundesverfassungsgericht.

    Letztere haben in den vergangenen beiden Tagen zwei Urteile gefällt, die weithin Beachtung gefunden haben in der medialen Berichterstattung:

    Das gestern ergangene Urteil verpflichtet nun die Regierung, in Zukunft ein wie auch immer geartetes „Drittes Geschlecht“ im Personenstandsregister vorzusehen, während der vorgestern bekannt gewordene Richterspruch die Bundesregierung verpflichtet, Anfragen von Parlamentariern vollständig zu beantworten und selbige nicht einfach totzuschweigen.

    Nun kann man über die unterschiedlich hohe Bedeutung dieser doch sehr ungleichen Materien fraglos trefflich streiten – wie über fast alles in einer demokratischen Gesellschaft.

    Sie alle dürften die Position unserer Bürgerpartei zu Gender-Themen – und als ein solches betrachte ich die erstgenannte Gerichtsentscheidung – kennen: Wir vertreten einen Standpunkt, für den man sich heutzutage schon rechtfertigen muss, nämlich dass wir die Anzahl der Geschlechter mit der Zahl „zwei“ für abschließend beantwortet halten.

    Anders als uns unsere Gegner unterstellen, negiert dies übrigens keinesfalls die zum Teil wohl erheblichen Schwierigkeiten der allerdings vergleichsweise wenigen Menschen, bei denen tatsächlich Merkmale beider Geschlechter vorliegen. Dennoch darf die Frage erlaubt sein, inwiefern der gestrige Richterspruch diese Schwierigkeiten wirklich lindert.

    Und es darf die Frage erlaubt sein, welche unabsehbaren Folgen (möglicherweise bis hin zu äußerst kostspieligen Umbauten in öffentlichen Gebäuden, um beispielsweise eine weitere Toiletten-Art einzurichten) dieses Urteil gerade für Deutschland haben wird; ein Land, in dem wir ja bekanntlich nicht nur gut und gerne leben, sondern in dem auch mit geradezu teutonischem Furor jede noch so abseitige Regelung, welche Rechtskraft erlangt hat, von Amts wegen in die Tat umgesetzt wird – außer natürlich im Bereich von Einwanderung und Abschiebung, denn hier wird geltendes Recht unter den Augen der Bundesregierung schon lange nicht mehr angewandt.

    Erlauben Sie mir schließlich auch noch eine weitere Frage zu stellen, nämlich die der Verfahrensdauern und der daraus zu vermutenden Schwerpunktsetzung des Verfassungsgerichts.

    Die Klage in Sachen „drittes Geschlecht“ wurde am 2. September 2016 eingereicht. Nach etwas über einem Jahr erfolgte nun das Urteil.

    Die Klage hinsichtlich der durch die Bundesregierung absichtlich verletzten Auskunftsrechte der Parlamentarier wurde dagegen schon vor fast sieben Jahren eingereicht, nämlich am 18. März 2011.

    Bei allem gebotenen Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz erscheint es mir dennoch nur schwer nachvollziehbar, wieso das erstgenannte Verfahren, dessen gesamtgesellschaftliche Bedeutung überschaubar ist, innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums entschieden wurde, während man sich bei einer für das Funktionieren unserer Demokratie wahrlich vitalen Fragestellung ein Vielfaches an Zeit ließ.

    So verstrichen nun eineinhalb Legislaturperioden in Rechtsunsicherheit, ehe nun endlich klar festgestellt wurde, dass eine Bundesregierung den Abgeordneten die gewünschten Auskünfte geben muss. Dem außenstehenden Betrachter ergibt sich damit ein seltsames Bild, welche Dinge man im Verfassungsgericht für prioritär hält – und welche nicht.

    Eine besondere Ironie, gestatten Sie mir diese letzte Anmerkung, bekommt dieses Urteil nun fraglos dadurch, dass die Grünen, welche dieses Urteil ja erstritten haben, vermutlich an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein werden – und damit den gewiss nicht geringen Auskunftsansprüchen der Abgeordneten unserer Bürgerpartei im Bundestag ohne Murren nachzukommen haben.

    Zeit für die richtigen Prioritäten. Zeit für die #AfD.
    https://www.facebook.com/Prof.Dr.Joerg.Meuthen/photos/rpp.554345401380836/921054154709957/?type=3&theater

  3. Michi sagt:

    Eine besondere Ironie ist, dass die rechtsextreme Kleinpartei sich für eine Bürgerpartei hält.