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Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Geldeintreibern am Telefon

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Mainz. Vor Anrufen, die angeblich von der „Verbraucherzentrale Pirmasens“ stammen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Anrufer geben vor, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale zu sein. Angeblich bestehen noch offene Rechnungen bei einem türkischen Unternehmen in Höhe von rund 2.000 Euro.

Die angerufenen Verbraucher sehen im Display ihres Telefons die Nummer der Beratungsstelle Pirmasens angezeigt. „Hier ist größte Vorsicht geboten“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. „Betroffene sollten den Anrufern keinen Glauben schenken und am besten gleich auflegen.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ruft nicht an, um angebliche Forderungen einzutreiben, und steht mit den Anrufern in keinerlei Verbindung. Unseriöse Firmen missbrauchen hier den Namen der Organisation.

Eine Verfolgung der Hintermänner gestaltet sich in der Regel schwierig, weil sie sich zumeist hinter falschen Telefonnummern verstecken. Technisch ist es möglich, bei den Angerufenen jede beliebige Nummer anzeigen zu lassen.

Gerade das macht es Betrügern leicht, einen Irrtum zu erzeugen. Bekannt sind auch Fälle, in denen angeblich die örtliche Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Gerichtsvollzieher anruft. Wer hinter den Anrufen einen Betrug vermutet oder sich bedroht fühlt, kann den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Weitere Informationen zu Maschen am Telefon und Tipps, wie man sich wehren kann, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.vz-rlp.de/gewinnspiele.

Individuelle Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale. Telefonischen Rechtsrat erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter 09001 77 80 80 1. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. (VZ-RLP)

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