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Verbraucherzentrale: Besseres Gesetz gegen Abzocke-Anrufe

18. Dezember 2012 | Kategorie: Panorama

Bei lästigen Anrufen hilft manchmal nur: Nicht beachten. Foto: Maren Beßler/pixelio.de

Lästige Werbeanrufe sind gängige Praxis, obwohl Unternehmen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen dürfen.

Die Verbraucherzentralen belegen in einem heute vorgestellten Bericht immer aggressivere und perfidere Methoden.  Die Verbraucherzentralen fordern, dass im Bundestag endlich der seit langem geplante Gesetzentwurf auf den Tisch kommt.

Unerwünschte Anrufe und dabei untergeschobene Verträge stellen nach wie vor eine unzumutbare Belästigung für viele Menschen dar. Dies bestätigt erneut eine bundesweite Befragung der Verbraucherzentralen der Länder unter Federführung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Für die Untersuchung gaben knapp 9.000 Ratsuchende detailliert Auskunft über Gesprächsinhalte und Methoden.

„Jeweils ein Drittel der Anrufe sind neben den klassischen Gewinnspielangeboten nun Hilfeversprechen gegen Werbeanrufe, Inkassodienste oder bei Vertragskündigungen. Die Abzocker geben sich dreist als angebliche Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus“, sagt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dabei werden Betroffenen kostenpflichtige Verträge untergejubelt oder persönliche Daten entlockt.“ Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Häufig schalteten sie sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display vor, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Die Angerufenen beschrieben die Werbeanrufe als lästig und immer aggressiver.

Rechtliche Erfolge wirken nur begrenzt

In mehreren Fällen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Länder durch Abmahnungen oder Klagen die Verbraucherinteressen gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgesetzt. Die Erfolge bleiben punktuell und bieten keine Garantie, dass sich Unternehmen daran halten.

Der heute vorgelegte Bericht der Verbraucherzentralen zeigt einmal mehr, dass das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nicht annähernd ausreichenden Schutz bietet. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen und der vzbv seit Jahren strengere Regeln. Doch obwohl tagtäglich tausende Verbraucher in ihrer Privatsphäre behelligt und unter Druck gesetzt werden, bleibt ein Referentenentwurf für das „Anti-Abzocke-Gesetz“ in der Schublade.

„Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf schnellstmöglich ins Parlament bringen“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Um die Menschen endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für so angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer.“ Nötig seien sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren könnten. Die Gewerbeordnung müsse so geschärft werden, dass auffälligen Telefonabzockern die Gewerbeerlaubnis entzogen werden könne. (red)

 

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