Dienstag, 23. April 2024

Urteil: Böhmermanns „Schmähkritik“ darf nur teilweise veröffentlicht werden

10. Februar 2017 | Kategorie: Nachrichten, Panorama
 Jan Böhmermann. Foto: dts nachrichtenagentur

Jan Böhmermann.
Foto: dts nachrichtenagentur

Hamburg  – Bestimmte Passagen der „Schmähkritik“ von TV-Moderator Jan Böhmermann dürfen weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Das entschied das Hamburger Landgericht am Freitag und gab damit einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt.

Erdogan ist der Meinung, das Gedicht sei nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt und will es vollständig verbieten lassen. Nach der Veröffentlichung war ein Strafverfahren gegen Böhmermann angelaufen, das mittlerweile eingestellt wurde.

Bis zum heutigen Urteil war die Veröffentlichung der Schmähkritik mit einer Eilentscheidung untersagt worden. Das Urteil des Hamburger Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen