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Torsten Wollersens Kampf um die Rechte eines Stiefvaters: Wahl zum Klassenelternsprecher ist rechtens

31. Januar 2015 | Kategorie: Landau, Regional

Schulchor der KARS: Kooperation mit der Uni Landau 2011.
Archivfoto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Der Landauer Torsten Wollersen hat ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und mit dieser Eigenschaft ausgestattet, schon etliche Missstände aufgedeckt.

Er selbst schildert dies so: „Ich habe zum Beispiel den Wahlbetrug von Siegfried Schmidt gegenüber seinen Listenkollegen bei der Wahl zum Migrationsbeirat der Stadt Landau aufgedeckt und die Facebookgruppe „Anti-Pegida“ gegründet aus der dann „wirsindlandau“ wurde, ins Leben gerufen, aus deren Zusammenschluss dann Montags tausend Menschen auf dem Marktplatz von Landau friedlich demonstriert haben“.

Wollersen hat die Kindesmisshandlungen im Kindererziehungsheim Klosterhof in Pirmasens öffentlich gemacht, die momentan noch bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken bearbeitet werden, außerdem die  Selbsthilfegruppe „Ein Tic anders“ ins Leben gerufen um an dem  Tourette Syndrom erkrankten Menschen zu helfen.

Nun also sein Einsatz für die Rechte von Stiefeltern. Der Kampf hat sich gelohnt, Wollersen hat Recht bekommen.

Es geht um Folgendes: Torsten Wollersen ist Stiefvater von Nils, der in die siebte Klasse der KARS in Landau geht.
„Ich wurde zum Klassenelternsprecher der 7 b gewählt, doch die Schulleitung der KARS hatte sich bisher gegen die Anerkennung meiner Wahl ausgesprochen und eine Neuwahl des Klassenelternsprechers durchgeführt“, berichtet Wollersen enttäuscht. Die KARS hatte sich vehement gegen die Anerkennung seiner Wahl zum Klassenelternsprecher der 7b ausgesprochen, musste dann aber, um es vorwegzunehmen, einen Rückzieher machen.

Viele Briefe an die KARS nebst Auszügen aus Gesetzestexten brachten keine Wende. Die KARS blieb hart, „weshalb ich wirklich an Pontius und Pilatus geschrieben hatte. Bundesministerien, Landesministerien, verschiedene Schulämter, und zum Schluss die Rettung seitens der Landesregierung“.

Seine „Odyssee“ begann mit Briefen an die Bundesministerien, die Wollersen aber wieder zurück ans Land verwiesen.

Doch ein Brief an den Bürgerbeauftragten Dieter Burger, der wiederum das zuständige Ministerium kontaktierte, brachte die Wende. „Nach § 37 haben Eltern, also Sorgeberechtigte, Rechte und Pflichten an der schulischen Erziehung ihres Kindes mitzuwirken“, schrieb Burgers Stellvertreter Linn in seinem Brief am 26. Januar.

„Solange die allein Sorgeberechtigten nicht widersprechen, sind damit Stiefeltern aktiv und passiv für die Elternvertretung wählbar“ ist unter anderem im Brief zu lesen. „Die KARS hat mit der Neuwahl eines Klassenelternspreches geltendes Recht verletzt“ schreibt nun Wollersen am 28. Januar an Schulleiter Manfred Schabowski und die zweite Konrektorin Kerstin Burkhart: „Auch als Schule kann man keinen Staat im Staat bilden“, merkt Wollersen an, dem man die Erleichterung anmerkt.

„Es war wert  gegen alle Wiederstände zu kämpfen. Stiefeltern haben nun untermauerte Rechte“, freut er sich. Und sieht diesen, seinen Kampf als Präzedenzfall, der nun im wahrsten Sinne des Wortes  „Schule machen wird“. (desa)

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