Tötungsdelikt in Kandel: Gutachter schätzt Alter von mutmaßlichem Täter auf etwa 20 Jahre

20. Februar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Bild v. privat

Kandel/Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat ein medizinisches Gutachten zur Altersbestimmung des afghanischen Asylbewerbers, der am 27. Dezember mutmaßlich die 15-jährige Mia V. im „dm-Markt“ in Kandel erstochen hat, in Auftrag gegeben.

Die Einholung des Gutachtens war erforderlich, da keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten vorlagen, so Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.

Der Afghane war nach seinen eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz von Ausweispapieren und hatte sein Geburtsdatum mit 1.1. 2002 angegeben.

Die Frage nach dem Alter des Beschuldigten, dem Ex-Freund der getöteten Mia, hatte schnell Debatten ausgelöst. Ersten Angaben zufolge sollte er 15 Jahre alt sein. Der Vater des Opfers hatte kurz nach der Tat Zweifel daran geäußert.

Inzwischen liegt das Gutachten zur Altersschätzung vor. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass von einem wahrscheinlichsten Lebensalter von circa 20 Jahren auszugehen sei. Das absolute Mindestalter des Beschuldigten bestimmt der Sachverständige derzeit auf 17,5 Jahre.

Die durchgeführten medizinischen Untersuchungen zur Erstellung des Gutachtens umfassten neben der körperlichen Untersuchung auch röntgenologische Untersuchungen der Hand, des Gebisses und der Schlüsselbeine.

Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens sei demnach derzeit nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte das 21. Lebensjahr bereits vollendet habe und somit zur Tatzeit Erwachsener im strafrechtlichen Sinn war, so die Staatsanwaltschaft. Das Gutachten lege nahe, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Heranwachsenden (Person zwischen 18 und 20 Jahren) handele.

Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Neben der Vernehmung von Zeugen dauere insbesondere die Auswertung der bei dem mutmaßlichen Täter sichergestellten Mobiltelefone an.

Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen und sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. (red)

Rechtliche Hinweise:

Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist Jugendlicher, wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

Handelt es sich bei dem Täter um einen Jugendlichen, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, bei dem die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten. Nach dem Jugendstrafrecht kann bei bestimmten Verbrechen, auch bei einem Mord, eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Handelt es sich bei dem Täter um einen Heranwachsenden, gilt Folgendes:

Steht der Heranwachsende in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleich, kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, wonach das Höchstmaß der Jugendstrafe 10 Jahre beträgt.

Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht eine Jugendstrafe von 10 Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so beträgt das Höchstmaß 15 Jahre.

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13 Kommentare auf "Tötungsdelikt in Kandel: Gutachter schätzt Alter von mutmaßlichem Täter auf etwa 20 Jahre"

  1. Johannes Zwerrfel sagt:

    20!

    Wie im KIKA-Migranten-Verkuppler-Film wird auch das Alter noch steigen………
    Kennen wir ja.

    Hauptsache wir bleiben unterhalb 21.
    Dem Erwachsenen-Strafrechts-Alter.

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    Matthias Joa

    Der Mörder von Kandel – ein Asylbetrüger auch beim Alter! Lügen, Lügen, Lügen – von wegen 15! Was für ein Zufall: Laut Gutachten ist er mindestens 17,5, maximal 20 Jahre alt. Wie auch immer – er hat auch hier getäuscht.

    Kurzum: Mit hoher Wahrscheinlichkeit älter als 18 !

    Zitat FAZ: „Der mutmaßliche Täter im Aufsehen erregenden Tötungsfall von Kandel ist älter als bisher angenommen, kann aber voraussichtlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Ein Sachverständiger stellte bei dem Ex-Freund des getöteten Mädchens Mia ein absolutes Mindestalter von 17 Jahren und sechs Monaten fest. Wahrscheinlich sei der afghanische Flüchtling aber etwa 20 Jahre alt, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mit.“

  3. Johannes Zwerrfel sagt:

    Jugendstrafrecht weil unter 21.. Meiner Meinung nach völlig überholt..

    Wenn ich mit 18 alle Rechte genieße, hab ich es auch verdient ab 18 alle Konsequenzen zu spüren.. Geht das nicht, sollte man vielleicht auch erst mit 21 volljährig sein..

    Mit 16 wählen wollen und Autofahren aber erst ab 21 verantwortlich sein.

    !“ …. ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ Pippi-Langstrumpf.

  4. Peter sagt:

    q.e.d.

  5. Johannes Zwerrfel sagt:

    Glaubt wer, dass die erst so werden, wenn sie völlig erwachsen sind?
    Niedliche Kinder, nette Jugendliche, dann plötzlich Ehrenmörder usw. als Erwachsene?

    Mal die fragen, die vom „multikulturellen“ Nachwuchs ihre Autos gesteinigt und Haustiere misshandelt bekommen und deren Kinder von Immigranten-„Mitschülern“ gemobbt werden.
    Tickende Zeitbomben, ehrwürdige Vertreter ihrer grausigen Kulturen, die der Gesellschaft in großer Zahl und zu immensen Kosten als Kuckuckseier ins Nest gelegt werden.

    Für die Ausbreitung von so-was gehen hier naive Gutmenschen mit bunten Schirmen durch die Gegend.
    Wahnsinn.

  6. Johannes Zwerrfel sagt:

    Man möchte nicht wissen, wie viele „minderjährige“ Einwanderer hier herumlungern, die volljährig und noch älter sind! Sie kosten dem Steuerzahler ein wirkliches Vermögen. Aber die Staatsratsvorsitzenden steht zu ihren „Importen“: WIR SCHAFFEN DAS!

    Diese unfähigen „Altparteien“ schaffen sich aber GOTT SEI DANK inzwischen ab.

  7. Andreas sagt:

    Ich finde sehr bedenklich, dass (fast )Erwachsene mit den 13- bis 14 jährigen Jugendlichen gemeinsam in der Schule unterrichtet werden. Gerade in dieser Altersstufe sind die Unterschiede im Alter doch erheblich. Das finde ich schon gruselig!

    Fragt sich eigentlich nur noch, wer dafür die Verantwortung übernimmt?

  8. Philipp sagt:

    Diese Gutachten haben eine Unschärfe von 2,5 Jahren.
    Das kann einerseits bedeuten, dass der Mörder 2,5 Jahre jünger ist – oder aber 2,5 Jahre älter!
    Wenn das Gutachten also als wahrscheinliches Alter 20 Jahre angibt, bedeutet das, dass das tatsächliche Alter nicht unter 17,5 Jahren und nicht über 22,5 Jahren liegt.
    In jedem Fall war er keine 15 Jahre alt.
    Da aber die Großzügigkeit der Flüchtlinge bei der Angabe ihres vorgeblichen Alters schon lange bekannt ist, hätte der Initiator der „Zusammenführung“ von weiblichen Jugendlichen mit Migranten schon darauf reagieren müssen.
    Dies nicht getan zu haben („hätte wissen müssen!“) ist Fahrlässigkeit, aber ab sofort („hat gewusst!“) ist es juristisch grobe Fahrlässigkeit, wenn keine Maßnahmen getroffen werden.

  9. Ben sagt:

    Alleine wenn jeder „Flüchtling“ am 1.1. Geburtstag hat, sollten die Behörden eigentlich hellhörig werden. Aber Dank Rot/Grün/Gelb werden wir in RLP noch länger auf medizinische Altersfestellung von illegal Zugewanderten warten dürfen.

  10. qanon sagt:

    Man nehme die Suchmaschine seines Vertrauens und Suche nach Wikileaks, Podesta Emails und die Mail ID 40193.
    Da wird die Rautenhexe aus der Uckermark trefflich beschrieben. Ich zitiere u.a.:

    „Time was when it took a goodly number of nukes to wipe out Europe. All you need now is one Blöde Kuh with a Wiedergutmachung complex“

  11. Zentralrat der Deutschen sagt:

    „Der Asylantrag des Mörders von Kandel wurde bereits im Februar 2017 abgelehnt. Wäre er offiziell mindestens 18 Jahre alt gewesen, wäre er bereits abgeschoben worden. Insofern hat seine Lüge erst den Mord ermöglicht – seine Lüge und die Unfähigkeit deutscher Behörden, Altersnachweise zu erstellen. Während bei Deutschen rücksichtslos alles ermittelt und an Gesundheitsdaten erhoben wird, ist das bei „Flüchtlingen“ nicht mit deren „Menschenwürde“ zu vereinbaren. Da nimmt man eher Messermorde in Kauf, anstatt bei Personen, die bewußt mit dem „Verlust“ ihrer Papiere täuschen, eben diese Untersuchungen vorzunehmen. „

  12. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Die Ansage des ARD Beitrags vor sechs Wochen lautete: „Fast noch ein Kind …“

    Wie ist eine so vollständiger Realitätsverlweigerung möglich?

    Zitat Pfalz-Express 28.12.:
    „Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.“

    Damit lagen alle Beteiligte auf Behörenseite falsch und tausende Kommentatoren, die im Hinblick auf die Fotos das Alter anzweifelten richtig. Gesunder Menschenverstand funktioniert halt besser als Multi-Kulti-Ideologie!

  13. Hans sagt:

    Der Landesrechnungshof RLP kritisierte die hohen Ausgaben und es müsse gespart werden. Notfalls am Personal.

    Leute… raffen die noch was? Noch mehr Stellen abbauen um Handlungsunfähiger zu werden.
    Ich hoffe, dass solche Leute die solchen Bockmist verzapfen Opfer solcher Asylanten werden (egal in welcher Form)!!!