Thomas Gebhart: Rastanlage bei Rohrbach: Standortuntersuchung wird fortgeführt

11. April 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Politik regional, Regional

Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart (CDU).
Foto: red

Rohrbach – Aufgrund der vor Ort geäußerten Bedenken wird die Standortsuche für die geplante Rastanlage an der A 65 bei Rohrbach weiter fortgeführt. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete der Südpfalz, Dr. Thomas Gebhart, mit.

Im Zuge der A 65 zwischen dem Dreieck Ludwigshafen-Süd und dem Anschluss B 10 sind derzeit insgesamt 68 Lkw-Parkstände vorhanden. Gemäß im Jahr 2013 durchgeführter Zählungen wurden aber 137 abgestellte Lkw auf den Rastanlagenflächen ermittelt. Deshalb sollen zusätzliche Lkw-Parkstände geschaffen werden.

Das bestehende Defizit soll durch den Neubau zweier unbewirtschafteter Rastanlagen mit je 40 Lkw-Parkständen kompensiert werden. Die von der zuständigen Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführte Standortsuche ergab zunächst den Standort zwischen Insheim und Rohrbach.

„Das Ergebnis der weiteren Untersuchung und die Schaffung eines Konsens vor Ort bleiben zunächst abzuwarten“, heißt es in einem aktuellen Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an den Abgeordneten auf dessen Nachfrage hin.

„Die berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinden sowie der Landwirte müssen bei der Standortfrage selbstverständlich berücksichtigt werden. Es macht Sinn, die Standortfrage möglichst im Konsens mit den Betroffenen vor Ort zu klären“, so Thomas Gebhart.

Gebhart hatte sich zuvor an das Ministerium gewendet und sich nach dem aktuellen Sachstand erkundigt, da seitens von Landwirten Kritik am ursprünglich geplanten Standort zwischen Rohrbach und Insheim formuliert worden war.

Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass sich aufgrund des Verlustes der landwirtschaftlichen Flächen die Gemeinde Rohrbach, der Bauern- und Winzerverein sowie die Landwirtschaftskammer gegen diesen Standort ausgesprochen haben. Deshalb wird die Standortsuche von der zuständigen Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz fortgeführt, dessen Ergebnis es abzuwarten gilt. (red)

 

 

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