- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Textilfachmarkt in Rohrbach: Verwaltungsgericht Neustadt weist Landauer Antrag ab – Freude in Rohrbach, Unzufriedenheit in Landau

Interessenkonflikt: Die Rohrbacher und umliegende Gemeinden wollen das Fachmarktzentrum, Landau und auch Kandel nicht. Ende Februar demonstrierten hunderte Befürworter vor Ort. Foto: Pfalz-Express [1]

Interessenkonflikt: Die Rohrbacher und umliegende Gemeinden wollen das Fachmarktzentrum, Landau und auch Kandel nicht. Ende Februar demonstrierten hunderte Befürworter vor Ort.
Foto: Pfalz-Express

Rohrbach/Neustadt/Landau: Der Antrag der Stadt Landau beim Verwaltungsgericht Neustadt gegen die Ansiedlung des großflächigen Modeparks Röther im geplanten Fachmarktzentrum in Rohrbach ist am Montag abgewiesen worden.

Nun geht das Verfahren möglicherweise in eine neue Runde beim Oberverwaltungsgericht.

Positiv sei zwar anzumerken, dass die Dimension des Fachmarkts im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben verringert wurde, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch in einer Stellungnahme. Die im Raum stehenden rund 5.000 Quadratmeter Textilien seien aber aus Sicht der Stadt Landau „zentrenrelevantes Sortiment“ und würden von der Stadt als „unangemessen“ eingestuft (lesen Sie dazu: Rohrbach: Politik positioniert sich pro Fachmarktzentrum [2]).

Mit dieser Frage hat sich das Gericht bisher aber nicht auseinandergesetzt. Die Stadt will die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts nun prüfen und „nach Einschätzung des Stadtvorstands (aus heutiger Sicht) beim Oberverwaltungsgericht eine Klärung herbeiführen“, heißt es aus dem Rathaus.

„Dies sind wir der Landauer Innenstadt und anderen Zentren in Rheinland-Pfalz aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung schuldig“, schreibt Hirsch.

In Rohrbach sieht man die Entscheidung des Gerichts natürlich ganz anders. Die Gemeinde sei sehr froh, dass der Landauer Antrag abgewiesen worden sei, sagte Bürgermeisterei Peter Feser dem Pfalz-Express. „Auch wenn es keine Entscheidung in der Sache an sich ist, ist es ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Auch Landrätin Theresia Riedmaier äußerte sich: „Der Beschluss des Verwaltungsgericht ist formal-juristisch gesehen für die Kreisverwaltung SÜW ein Erfolg. In der Sache, inhaltlich, bleibt das Wesentliche offen. Das Gericht gibt nämlich keinen Hinweis, ob es unsere Baugenehmigung(en) für rechtmäßig hält.“

Das Gericht hält den Eilantrag der Stadt wegen Entfallens des Rechtsschutzinteresses  für unzulässig. Es geht davon aus, dass die Baugenehmigung vom 01.12.2016, gegen die sich der Widerspruch der Stadt richtet und dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden sollte, in der ursprünglichen Form nicht mehr besteht.

Sie sei durch die Änderungsbaugenehmigung vom 26.04.2017 neu gefasst und modifiziert worden.  Die Stadt habe jedoch davon abgesehen, ihren Antrag zu ändern und die modifizierte Baugenehmigung zum Gegenstand des anhängigen Verfahrens zu machen, sondern sich statt dessen ein eigenständiges Eilverfahren vorbehalten.

(cli/red)

Print Friendly, PDF & Email [3]