Mittwoch, 17. April 2024

Syrischer Falschfahrer: Mit gefälschtem Führerschein auf der B 9 unterwegs

18. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein, Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis
Symbolbild Pfalz-Express

Symbolbild Pfalz-Express

B 9 – Ein 23 – jähriger in der Südpfalz lebender Syrer fuhr mit einem auf ihn zugelassenen Auto auf der B9 in Richtung Frankenthal.

Es gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Eine Streife der PAST Ruchheim, die zufällig in der Nähe war,  konnte wenige Sekunden nach Eingang der Meldungen die Fahrt des Falschfahrers kurz vor der Anschlussstelle Maudach beenden und den Mann stoppen.

Die Begegnungen mit dem Gegenverkehr verliefen glücklicherweise ohne, dass etwas passierte.

Der Falschfahrer legte bei der Kontrolle einen gefälschten syrischen Führerschein vor und besitzt auch keine Fahrerlaubnis. Die Falschfahrt kam vermutlich wegen Orientierungslosigkeit und der Unkenntnis von Verkehrsregeln zustande.

Auf den Fahrer kommen Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. (pol)

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4 Kommentare auf "Syrischer Falschfahrer: Mit gefälschtem Führerschein auf der B 9 unterwegs"

  1. Makmabesi sagt:

    Voll integriert der Mann Grins

  2. Familienvater sagt:

    Dem armen Syrer wurde doch tatsächlich der ihm zustehende Führer- pardon bad! – Fahrerlaubnisschein von den Ordnungsbehörden noch nicht nachgetragen und die Auobahn – pardon bad! – Mehrstreifige getrennte Einbahnstraße – nicht zur alleinigen/beliebigen Nutzung freigehalten hat.
    Das sind ja böse Vesäumnisse, der dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Behörden, die sich damit schwerer Verbrechen gegen die Befehle der Kanzlerdarstellerin AM und ihrer SED 2.0 schuldig gemacht haben.
    Maaslos + Misere übernehmen die sofortige Bestrafung nach der Scharia, damit die neuen Herrenmenschen und ihre unterwürfigen Kombatanten in DE besänfigt werden.
    AM reist umgehend zur hohen Pforte und macht den Kotau vor Sultan Erdowahn und das endlich ohne die verdammte deutsche Flagge.

  3. Steuerzahler sagt:

    Hallo Familienvater. Ihr Kommentar entbehrt jeder notwendigen Empathie gegenüber dem Schutzsuchenden Syrer. In seinem Heimatland hatte der Flüchtling sicher eine Fahrerlaubnis auf die er in Deutschland nicht verzichten wollte und hat sich deshalb von dem wenigen Taschengeld das wir ihm zur Verfügung stellen die Kosten für den gefälschten Führerschein vom Munde abgespart. Außerdem können zwanghafte Triebe – etwa zu Autorennen oder Messergebrauch – aus Traumata entstehen, die der Schutzsuchende bestimmt erleben mußte. Darüber hinaus ist es eine Unverschämtheit von einem Geflüchteten Kenntnisse der deutschen Straßenverkehrsordnung zu verlangen. Wir sollten den Schutzsuchenden gleich bei ihrer Einreise eine Fahrerlaubnis auszuhändigen. Dann wäre auch unsere Polizei entlastet.

  4. Familienvater sagt:

    Verehrter Steuerzahler, daß Sie den Eindruck haben ich hätte keine Empathie für die über viele Länder vor dem Bürgerkrieg in Syrien zu uns Geflohenen habe, verstehe ich nicht.
    Ich gehe jedoch davon aus, daß Sie, Ihrem Nick-namen gemäß, gerne viele Steuern erarbeiten, damit die gute AM ganz Syrien zu uns holen u. Sie auch wenigstens eine Großfamilie in Ihrem Haus aufnehmen u. mit zusätzlicher Arbeit pflegen/unterhalten. Auch halte ich es für Ihre Pflicht, den männlichen Herrschaften Ihre Gattin u. Töchter gerne auch die Enkelinnen wenigstens ab dem 9. Lebensjahr zur freien Verfügung zu überlassen. Ihre Söhne und Enkel können dann als Janitscharen f. die Befreiung des entvölkerten Syriens in den Krieg ziehen u. das zerstörte Land für Ihre neuen Herren als Urlaubsdomizil wieder aufbauen.